• 12.08.2025, 10:13:05
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Karners Rechtsstaatsverständnis weltfremd und abgehoben - EGMR stoppt weitere Abschiebung nach Syrien!

Stellungnahme der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung.

Wien (OTS) - 

Auch in einem zweiten Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine für heute Dienstag, 12.8.2025, geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt! Syrien ist weiterhin ein Land im Kriegszustand und kann die Einhaltung der grundlegendsten Menschenrechte nicht gewährleisten.

Einstweilige Anordnungen des EGMR ergehen nur in absoluten Ausnahmefällen: bei einer unmittelbar drohenden Verletzung des Rechts auf Lebens oder des Folterverbots. Die Deserteurs- & Flüchtlingsberatung erwirkte eine solche im August 2021, als die Taliban in Kabul einmarschierten. Damals behauptete das Innenministerium, dass nicht von einer Machtübernahme durch die Taliban auszugehen ist.

"Nachdem Innenminister Karner eine erste Abschiebung nach Syrien auf Biegen und Brechen im Juli diesen Jahres durchführte, bleibt der Abgeschobene weiterhin verschollen. Der Innenminister muss seine Geringschätzung des Rechtsstaats endlich beenden und für Aufkärung sorgen", fordern Ruxandra Staicu und Sebastian Frik von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung.

Neben dem UN-Komitee gegen Verschwindenlassen fordert jetzt auch der EGMR Österreich auf, Klarheit in den Fall zu bringen. Karners verächtliche Kommentare auf die menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, ändern nichts daran, dass Österreich die Konvention gegen Verschwindenlassen mit den Stimmen aller Parteien erst 2012 ratifiziert hat.

Der Innenminister spricht gerne von einem „harten, aber fairen“ Kurs bei Abschiebungen. "Fair ist jedoch nur, wer internationales Recht achtet – nicht, wer UN-Institutionen herabsetzt und völkerrechtliche Verpflichtungen als lästige Nebensache abtut", so Staicu und Frik. Wer es ernst meint, muss Verantwortung übernehmen und endlich die offenen Fragen des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klären – oder unverzüglich an die syrischen Behörden weiterleiten: Wann wurde die abgeschobene Person übergeben? Wo befindet sie sich jetzt? Und wie ist ihr Gesundheitszustand? Durch die Übergabe an die syrischen Behörden trägt Österreich unmittelbare Verantwortung für das Verschwinden.

Nachdem Innenminister Karner offensichtlich nicht Willens oder in der Lage ist, diese dringenden Fragen zu beantworten, ist auch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger gefragt für die Rechtsstaatlichkeit Österreichs einzustehen und den Eskapaden des Innenministers einen Riegel vorzuschieben.

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Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
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Tel: 01/533 72 71

Fax: 01/532 74 16

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