- 12.08.2025, 09:12:33
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Gewalt am Arbeitsplatz: AK fordert Schutz für Beschäftigte
In Oberösterreich erleben viele Arbeitnehmer:innen Übergriffe – psychisch, körperlich oder sexualisiert. Gewalt am Arbeitsplatz ist aber kein individuelles Problem oder gar ein „Berufsrisiko“. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Beschäftigte zu schützen. „Wer in die Arbeit geht, hat das Recht auf ein sicheres und wertschätzendes Umfeld. Wir machen uns stark für eine Arbeitswelt, in der Gewalt keinen Platz hat
“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.
Gewalt zeigt sich am Arbeitsplatz in vielen Formen, etwa durch psychische Gewalt, Mobbing, sexuelle Belästigung oder körperliche Übergriffe durch Vorgesetzte, Kolleg:innen oder externe Personen. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits-, Sozial- oder Dienstleistungsbereich. Während Frauen öfter sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind, werden Männer häufiger körperlich attackiert.
Schwerwiegende Folgen
Gewalt am Arbeitsplatz beschränkt sich nicht nur auf den Moment des Vorfalls. Die psychischen und physischen Langzeitfolgen, von Schlafstörungen über Angstzustände bis hin zu Burnout, können gravierend sein. Für Unternehmen entstehen durch ein angespanntes Betriebsklima, vermehrte Krankenstände und Kündigungen ebenfalls erhebliche Kosten.
Klare Maßnahmen erforderlich
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, etwa durch Schutzmaßnahmen, Schulungen und klare Abläufe bei Vorfällen.
Frühzeitiges Eingreifen: Betroffene sollen ermutigt werden, Übergriffe zu melden, Beweise zu sichern und sich Unterstützung zu holen.
Vertrauenspersonen einbeziehen: Betriebsrat, Arbeitsmediziner:innen oder Sicherheitsvertrauenspersonen können erste Anlaufstellen sein.
Nulltoleranz bei sexueller Belästigung: Auch scheinbar „harmlose“ Übergriffe sind ernst zu nehmen. Arbeitgeber müssen Betroffene aktiv schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen.
AK steht Betroffenen zur Seite
Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet kostenlose arbeitsrechtliche Beratung und vermittelt bei Bedarf psychosoziale Unterstützung. Gemeinsam mit spezialisierten Einrichtungen wie dem Gewaltschutzzentrum oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft können Betroffene gestärkt werden.
Neues Übereinkommen nimmt Arbeitgeber in die Pflicht
Einen wichtigen internationalen Rahmen bietet das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das ab 11. September 2025 in Österreich in Kraft tritt. Es verankert das Recht auf eine gewaltfreie Arbeitswelt und verpflichtet Staaten und Arbeitgeber zu umfassender Prävention, Sanktionen, Zugang zu Gerichten und wirksamen Kontrollmechanismen. Der Schutz gilt für alle arbeitenden Personen und bezieht sich nicht nur auf den Arbeitsplatz selbst, sondern auch auf Pausenbereiche und arbeitsbezogene Veranstaltungen.
Forderung der AK Oberösterreich
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert von Unternehmen, Beschäftigte besser vor übergriffigem Verhalten zu schützen. Gewalt ist kein Tabuthema, sondern eine Frage der Verantwortung. Respekt, Wertschätzung und Sicherheit müssen zur Normalität für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz werden.
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
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E-Mail: michael.petermair@akooe.at
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