- 11.08.2025, 10:57:32
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- OTS0047
Erstmalig Reisepass mit X für nicht-binäre Person ausgestellt
Magistrat Wien überholt in Einklang mit EU-Recht den Verfassungsgerichtshof
Während die Höchstgerichte noch zur rechtlichen Ankerkennung nicht-binärer Menschen in Österreich zu entscheiden haben (Genderklage), hat das Magistratische Bezirksamt Wien 15/16 unterdessen bereits den ersten Reisepass für eine nicht-binäre Person in Österreich ausgestellt. Der korrigierte Geschlechtseintrag der nicht-binären Person lautet nunmehr divers und der zugehörige Pass zeigt ein X.
Kein Geschlechterwechsel beim Grenzübertritt
Möglich macht das ganze ein deutscher Wohnsitz sowie eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (EuGH C-4/23 – Mirin). Im entsprechenden Antrag an das Magistrat Wien schreibt die betroffene Person zum nunmehr abweichenden Geschlechtseintrag:
“...das führt zu der absurden Situation, dass ich momentan zwei verschiedene Geschlechtseinträge innerhalb der EU habe – sich mein legales Geschlecht also wöchentlich beim Grenzübertritt ändert.
”
Dass dieser Status menschenrechtlich unzumutbar ist, hatte der EuGH bereits festgestellt. Das Magistrat hat daher in Einklang mit EU-Recht den Eintrag korrigiert und somit erstmalig rechtskräftig einen nicht-binären österreichischen Pass ausgestellt.
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