• 11.08.2025, 10:05:33
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Salzburg will 15 Biber erschießen – Tierschützer schlagen Alarm

Neue Biber-Verordnung in Begutachtung: Statt sinnlosem Abschuss – den Wert des Bibers erkennen und nutzen

Wien/Vösendorf (OTS) - 

Am 6. August ist in Salzburg die neue „Biber-Verordnung“ für 14 Tage in Begutachtung gegangen. Sie soll künftig den Abschuss von jährlich bis zu 15 Bibern ermöglichen. Für Tierschutz Austria ist das der falsche Weg – statt den Konflikt zu entschärfen, werden wertvolle Naturschützer:innen getötet.

Koexistenz statt Konflikt – Lösungen liegen auf dem Tisch

Tierschutz Austria fordert konkrete, praxistaugliche Präventionsmaßnahmen, um Schäden zu vermeiden und den Wert des Bibers zu nutzen.

Entlang von Gewässern sollten alle paar Kilometer Flächen von 2–4 Hektar ausgewiesen werden, auf denen der Biber ungestört wirken kann. Die Randbereiche dieser Reviere dienen als natürliche Pufferzonen, die von benachbarten Bibern weniger stark genutzt werden. Mit einer klugen Planung lassen sich so auch sensible oder problematische Flächen vom Biber freihalten“, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria. Darüber hinaus:

  • Biber mitdenken: Bei neuen Retentionsbecken und Hochwasserschutzprojekten den Lebensraum des Bibers einplanen.
  • Bildung stärken: Ökologie in Landwirtschaftsschulen verankern, um den ökologischen und ökonomischen Nutzen von Bibern zu vermitteln.
  • Zusammenarbeit fördern: Grundstücksbesitzer:innen und Gemeinden großflächig einbinden, um Biber-Gebiete zu planen und Konflikte zu minimieren. Landwirte sollen Ausgleichszahlungen angeboten werden.

Biber regulieren sich selbst – und sind unverzichtbar für Artenvielfalt und Klimaschutz

Der Biber reguliert sich selbst – und er schenkt uns ökologische Leistungen, die Millionen wert sind: Hochwasserschutz durch seine Dämme, Renaturierung von Gewässern, mehr Grundwasser für klimafitte Wälder und Lebensraum für unzählige Arten“, so Lehner. Ein „Zuviel“ an Bibern gibt es in Salzburg nicht, denn die Bestände wachsen nicht unbegrenzt: Biber sind streng territorial, fremde Tiere werden aus besetzten Revieren vertrieben. Viele Gewässerabschnitte – etwa an der Salzach, im Lungau oder im Pongau – sind noch komplett biberfrei.

Strenger Schutz nach EU-Recht – Tötung nur als letztes Mittel erlaubt.

In Zeiten des Artensterbens sollte die Umsiedlung immer Priorität haben. Der Biber ist eine nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützte Art. Entnahmen dürfen nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen – und nur, wenn mildere Mittel nicht ausreichen und der günstige Erhaltungszustand gesichert ist. „Bevor man tötet, muss man Alternativen prüfen, das können auch Verbringungen sein. Der Biber ist ein wertvoller Helfer für Renaturisierungsprojekte.Langfristig lösen wir Konflikte nur, wenn wir lernen, mit dem Biber zu leben. Wenn wir dem Biber Raum geben, arbeitet er kostenlos für unseren Hochwasserschutz, unsere Artenvielfalt und unser Klima“, so Lehner abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 06763501889
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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