- 11.08.2025, 09:18:32
- /
- OTS0024
Zoll zog 2024 über 136.000 gefährliche Produkte aus dem Verkehr
Trefferquote von mehr als 80 Prozent
Das Zollamt Österreich (ZAÖ) blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2024 im Kontrollbereich der Marktüberwachung zurück. Dabei prüft der Zoll Produkte aus Drittstaaten bei ihrer Einfuhr in die EU hinsichtlich Produktsicherheit. Ziel ist, das Inverkehrbringen nicht konformer und gefährlicher Produkte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen für die heimische Wirtschaft zu verhindern. Damit wird auch ein fairer Wettbewerb am Binnenmarkt sichergestellt.
Bei Mängeln oder Zweifeln wird die Überlassung zum freien Verkehr ausgesetzt und die zuständige Marktüberwachungsbehörde eingeschaltet. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen, von der Freigabe nach nachträglicher Behebung der Mängel über die Wiederausfuhr bis zur Vernichtung der Waren bei erheblichen Sicherheitsbedenken, um eine erneute Einfuhr in anderen Mitgliedstaaten zu verhindern. Gerade diese effiziente Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden und Zollamt ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Dies wird durch gemeinsame Kontrollschwerpunkte unterstrichen.
„Indem wir im Vorjahr mehr als doppelt so viele gefährliche Sendungen gestoppt haben, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Produktsicherheit. Besonders Batterien, elektronische Geräte, Spielzeug und Medizinprodukte waren Spitzenreiter bei den gefährlichen Sendungen. Insgesamt wurden rund 136.600 solcher Produkte aus dem Verkehr gezogen. Wir schützen damit unsere Bürgerinnen und Bürger und fördern gleichzeitig einen fairen Wettbewerb in Österreich", so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Die Zahl der Meldungen des Zolls an die Marktüberwachungsbehörden hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt: 741 verdächtige Warensendungen wurden gemeldet, gegenüber 366 im Jahr 2023. Diese Zahl bezieht sich auf Fälle, in denen die Zollbehörden aufgrund ihrer Überprüfung und Risikoanalyse den Verdacht hatten, dass eine Sendung möglicherweise gegen Produktsicherheitsvorschriften verstößt und deshalb die zuständigen Behörden verständigten. Als Hauptursachen für den Anstieg gelten verbesserte Risikoanalysemethoden im Rahmen der Zollabfertigung und Kontrollschwerpunkte im Bereich E-Commerce. In Summe wurden 2.736 Sendungen kontrolliert.
Von den 741 Meldungen führten 620 dazu, dass potenziell gefährliche oder nicht konforme Waren gestoppt wurden, bevor sie in den freien Markt gelangen konnten – eine Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent. Diese 620 Fälle setzen sich aus zwei Kategorien zusammen: In 567 Fällen wurde die Überlassung der Ware zum freien Verkehr endgültig abgelehnt – also die Ware durfte gar nicht eingeführt werden –, in weiteren 53 Fällen konnten die Produkte nachträglich doch noch freigegeben werden, nachdem die festgestellten Mängel behoben worden waren. Bei Sendungen, die nur geringfügige Mängel aufweisen, können die Marktüberwachungsbehörden darüber hinaus eine Freigabe der Zollabfertigung anordnen und nachträgliche Kontrollen im eigenen Wirkungsbereich durchführen.
Einen besonders starken Anstieg gab es bei der Zahl der direkten Ablehnungen zum zollrechtlich freien Verkehr. Erfolgten im Jahr 2023 noch 217 direkte Ablehnungen durch die Marktüberwachungsbehörden, hat sich die Anzahl 2024 mit 567 Ablehnungen beinahe verdreifacht. Diese Zahl ist Teil der oben genannten 620 gestoppten Fälle. Insgesamt wurden 136.333 Produkte im Jahr 2024 zurückgewiesen. Diese Gesamtzahl bezieht sich auf die in den gestoppten Sendungen enthaltenen einzelnen Produkte – etwa Batterien, elektronische Geräte oder Spielzeuge. Allein auf die besonders sicherheitsrelevanten Warengruppen Batterien, elektronische Geräte, Spielzeug und Medizinprodukte entfielen dabei 114.598 zurückgewiesene oder vernichtete Artikel.
Fotos: https://bit.ly/3UkcBQn
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI