- 11.08.2025, 08:01:36
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- OTS0007
Verfassungsgerichtshof erklärt Volksbefragung von Waidhofen/Thaya für gesetzeswidrig
Bürgermeister hält trotzdem an Windkraft-Projekt fest- Kritik der Umweltorganisation „Pro Thayatal“
Am 10.3.24 wurde in Waidhofen/Thaya eine Volksbefragung zu den am Predigtstuhl - dem Hausberg und Erholungsort der Waidhofener - geplanten Windindustrieanlagen durchgeführt. Vor kurzem hat der Verfassungsgerichtshof der Anfechtung dieser Befragung von kritischen Bürgern Folge gegeben, die Fragestellung als gesetzeswidrig erklärt und daher das Verfahren ZUR GÄNZE aufgehoben.
Trotzdem hält der Bürgermeister von Waidhofen am (äußerst knappen) Ergebnis der Volksbefragung fest und möchte demnächst offensichtlich den für die Gemeinde lukrativen Gestattungsvertrag mit den Betreibern abschließen. Er argumentiert „der Wille der Bevölkerung wäre eindeutig zum Ausdruck gebracht worden“. Aus Sicht der Umweltorganisation „Pro Thayatal“ ist diese Reaktion verwunderlich und demokratiepolitisch bedenklich: „Ist eine derartige politische Einstellung und Vorgangsweise mit den Prinzipien eines Rechtsstaats und dem Erkenntnis des Höchstgerichts vereinbar?“ fragt sich der Obmann der Umweltorganisation, Univ.Prof. Dr.Manfred Maier.
Weiter wird vom Bürgermeister argumentiert, „wir haben vor der Volksbefragung in den Stadtnachrichten auf insgesamt 16 Seiten informiert“- aus Sicht der Umweltorganisation zählt als Information aber nicht die Anzahl der Seiten sondern der darin transportierte Inhalt. Da zum Zeitpunkt der Volksbefragung die auf Landesebene erarbeiteten Gutachten zu den verschiedenen Schutzgütern wie Landschaft oder Artenvielfalt im Raum Waidhofen noch gar nicht zur Verfügung standen, war diese „Information“ aus Sicht vieler kritischer Bürger nichts Anderes als eine 16 seitige Werbeeinschaltung des Projektbetreibers, genauso wie die damit verbundenen „Windgespräche“. Der Gestattungsvertrag (aus Sicht der Umweltorganisation besser „Bestattungsvertrag der Landschaft im Thayatal“) ist offensichtlich der nächste Schritt, der ohne tiefere Kenntnis der zu schützenden Umweltgegebenheiten gesetzt werden könnte. Damit werden die Feststellungen des Bürgermeisters und die angekündigte weitere Vorgangsweise zur politischen Farce.
Auch die NÖ Landesregierung ist gefordert, denn das Abstimmungsergebnis war letztendlich Grundlage für die Aufnahme des Predigtstuhls in den Windkraft Zonenplan. Da dieses Verfahren mit seinem Ausgang jetzt als gesetzeswidrig feststehen, ist diese Begründung nicht mehr gegeben. Daher fordert „Pro Thayatal“, das Erkenntnis des Höchstgerichts zu respektieren, sich nicht mehr auf das dabei erzielte „Ergebnis“ zu berufen und das Windkraftprojekt am Predigtstuhl nicht weiter zu verfolgen.
Rückfragen & Kontakt
Umweltorganisation Pro Thayatal
Dr. Manfred Maier
Telefon: +43 664 3081884
E-Mail: manfred.maier.1951@gmail.com
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