- 09.08.2025, 08:23:02
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Hotellerie fordert unverzügliche Rücknahme der Besteuerung von Feiertagsarbeitsentgelt
WKÖ-Fachverbandsobmann Hotellerie Imlauer: Der nächste Anschlag auf unsere Mitarbeiter:innen
Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 19.12.2024, RV/3100544/2017) und der anschließenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2025 wurde die jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu behandeln, überraschend beendet.
Arbeitnehmer:innen erhalten für Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt.
Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.
„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter:innen unserer Branche“, so Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher. Denn auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter:innen. So können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht werden.
„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter:innen die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto! Wir kämpfen für die Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und erwarten uns hier auch entsprechende Unterstützung von der Gewerkschaft.“
Appell und Forderung
Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder dauerhaft von der Lohnsteuer freistellt und steuerfreien Überstundenzuschläge ermöglicht. „Wir appellieren die entsprechenden Gesetzesreparaturen im Sinne der Mitarbeiter:innen so rasch als möglich vorzunehmen. Wir vertrauen darauf, dass auch die Gewerkschaft dieses Anliegen im Sinne ihrer Mitglieder unterstützt – ganz im Geist unseres gemeinsamen Verständnisses, dass es um die Sache und das Wohl der gesamten Branche geht. Eine Gesetzesänderung wäre nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter:innen und Unternehmer:innen, die die österreichische Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“, so Obmann Imlauer abschließend. (PWK308/ES)
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