- 07.08.2025, 13:16:03
- /
- OTS0066
Gewaltschutzzentren fordern Reform des Waffenrechtes und legen eine Stellungnahme vor
Drei zentrale Forderungen zum Umgang mit Waffen der Kategorie B und C
Angesichts der zunehmenden Zahl von Gewalttaten mit Schusswaffen und zuletzt der Amoktat in Graz, weist der Bundesverband der Gewaltschutzzentren erneut auf die dringende Notwendigkeit hin, den privaten Waffenbesitz in Österreich deutlich stärker zu regulieren.
Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren Österreichs, betont: „Wir wissen, dass der Zugang zu Waffen in vielen Fällen ein erhöhtes Risiko für Frauen und generell alle von Gewalt betroffenen Personen darstellt. Ein konsequenter gesetzlicher Rahmen ist unerlässlich, um gefährdete Menschen besser zu schützen“.
Verbunden mit dem Appell an die Politik, das Waffenrecht grundlegend zu reformieren, legt der Bundesverband eine Stellungnahme mit drei zentralen Forderungen vor:
Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren spricht sich gegen den privaten Besitz von Waffen aus. Ausnahmen soll es lediglich für Jäger*innen und Sportschütz*innen geben – jedoch auch für diese nur unter verschärften Bedingungen.
- Sollte ein generelles Verbot von Waffen für Privatpersonen politisch nicht durchsetzbar sein, setzt sich der Bundesverband zumindest für eine Gleichstellung der derzeit unterschiedlich geregelten Waffen der Kategorie B und C mit einheitlich verschärften Regelungen ein:
a) Reform der Verlässlichkeitsprüfung für Waffen der Kategorie B und C:Nutzung der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Standards für die psychologische Diagnostik.
Verpflichtende Verlässlichkeitsprüfung auch für Inhaber*innen von Jagdkarten.
Wiederholte behördliche Verlässlichkeitsprüfung im Dreijahresrhythmus.
Überarbeitung der Rechtfertigungsgründe für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
Einführung eines Alterslimits von 25 Jahren für den Besitz von Waffen
Verwahrung- und Kontrollregelungen von Waffen der Kat. B und C inklusive Sensibilisierung von Waffenbesitzer*innen hinsichtlich einer sicheren Verwahrung.
Verständigungspflicht bzw. zumindest Auskunftsrecht für gefährdete Personen über Entscheidungen in waffenbehördlichen Verfahren.
Einführung einer detaillierten Datenerhebung und Statistik, insbesondere zur Häufung negativer Beurteilungen der Verlässlichkeitsprüfungen und erlassener sowie aufgehobener vorläufiger Waffenverbote nach Betretungs- und Annäherungsverboten.
Ein grundsätzliches Verbot des Kaufs bzw. Verkaufs von Waffen (der Kategorien B und C) unter Privaten.
Sollte dieser Reformvorschlag nicht berücksichtigt werden fordert der Bundesverband:
- Verkürzte Fristen zur behördlichen Überprüfung bei der Registrierung
- Einführung verpflichtender Wartefristen auch bei privaten Transaktionen
Weitere Forderungen:
Anonyme Rückgabemöglichkeit für illegale Waffen bei Polizei oder Waffenbehörde.
Ex-lege-Waffenverbot, wenn Betretungs- oder Annäherungsverbot aus praktischen Gründen nicht ausgesprochen werden kann.
Ex-lege-Waffenverbot bei einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen, zum allgemeinen Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre.
Die Gewaltschutzzentren richten den eindringlichen Appell an die politischen Entscheidungs-träger*innen, die Reform des Waffenrechts rasch und umfassend voranzutreiben und die vorgelegten Reformvorschläge in die Ausarbeitung eines Reformpaketes einzubeziehen. Sie bieten dafür auch weiterhin ihr Expert*innenwissen und ihre praktischen Erfahrungen im Gewaltschutz an. Der Schutz von Menschenleben muss bei der Verschärfung des Waffengesetzes im Vordergrund stehen.
Die Stellungnahme der Gewaltschutzzentren zur Reform des Waffenrechts finden Sie zum Download unter https://www.gewaltschutzzentrum.at/stellungnahmen-und-studien/.
Rückfragen bitte an:
Dr.in Barbara Jauk
Justizielle Delegierte des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren
Tel: 0676 / 911 20 44
Mail: barbara.jauk@gewaltschutzzentrum.at
Mag.a Christina Riezler
Stv. Bundesverbandsvorsitzende u. Justizielle Delegierte des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren
Tel: 0664/241 67 97
Mail: christina.riezler@gewaltschutzzentrum.at
Rückfragen & Kontakt
Bundesverband der Gewaltschutzzentren
Gabriele Payerl-Gerstmann
Telefon: 0676/4116735
E-Mail: gabriele.payerl@gewaltschutzzentrum.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GWZ