• 07.08.2025, 11:34:03
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Hattmannsdorfer/Zehetner: Faire Netzentgelte mit Anreizwirkung sichern wirtschaftlich attraktive Einspeisung

E-Control-Bericht 2025 bestätigt Reformbedarf – ElWG schafft stabile Rahmenbedingungen für Sonnenstrom und stärkt Investitionssicherheit

Wien (OTS) - 

„Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist mehr als nur eine gesetzliche Anpassung – es ist ein klares Reformsignal für die Zukunft unseres Landes. Es geht dabei um eine zentrale Weichenstellung für eine sichere, saubere und leistbare Energieversorgung. Wir übernehmen Verantwortung für eine Energiepolitik, die auch morgen noch funktioniert – für Haushalte, für Betriebe und für kommende Generationen. Der Umbau unseres Stromsystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und Klarheit, Fairness sowie Innovationsbereitschaft sind dabei unsere Leitlinien“, betont Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer zum Austausch mit der E-Control.

Im Rahmen eines Arbeitstreffens haben Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zentrale Fragen zur Umsetzung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) mit der E-Control diskutiert. Der Austausch stand im Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für ein stabiles, gerechtes und zukunftsfähiges Stromsystem.
Ein zentrales Anliegen des Ministeriums war dabei die langfristige Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen. HBM Hattmannsdorfer und StS Zehetner begrüßten die Klarstellung der E-Control, dass etwaige Netzinfrastrukturbeiträge für private PV-Anlagen lediglich im kleinen Cent-Bereich pro eingespeister Kilowattstunde liegen würden. Diese Beiträge wären jedenfalls verursachungsgerecht ausgestaltet und stellen die Investitionssicherheit für Haushalte, Betriebe und Energiegemeinschaften sicher.

„Einspeisen bleibt wirtschaftlich attraktiv. Wer eine PV-Anlage betreibt oder plant, kann weiterhin auf stabile Rahmenbedingungen vertrauen. Wir begrüßen die Klarstellung der E-Control und unterstützen eine sachlich fundierte, faire Ausgestaltung der Systembeiträge. Ziel ist, dass private Investitionen in die Energiewende nicht gebremst, sondern gestärkt werden“, betont Staatssekretärin Zehetner.

Minister Hattmannsdorfer unterstreicht: „Gerade bei einem Thema von so großer gesellschaftlicher Relevanz wie der Energiewende ist es wichtig, dass die Entscheidungen auf Basis von Fakten, Daten und langfristiger Versorgungssicherheit getroffen werden. Es ist daher ein bewusster und richtiger Schritt, dass die Ausgestaltung der Beiträge durch die unabhängige Regulierungsbehörde erfolgt – frei von tagespolitischen Einflüssen und mit dem Fokus auf ein stabiles, faires System.“

Die stark zunehmende dezentrale Stromerzeugung, der wachsende Speicherbedarf, Elektromobilität und neue Anforderungen durch smarte Technologien erhöhen den Druck auf die Stromnetze. Gleichzeitig sinkt durch mehr Eigenerzeugung der Stromabsatz, was die Finanzierung der Netze erschwert. Die geplanten Beiträge leisten daher auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur.

In ihrem Tätigkeitsbericht 2025 betont die E-Control die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Entgeltsystems. Während die bestehenden Netzentgelte primär auf der bezogenen Energiemenge basieren, entstehen die tatsächlichen Kosten vor allem durch die Anschlussleistung. Künftig soll auf Haushalts-Ebene (Netzebene 7) ein Leistungspreis eingeführt werden – auf Basis der flächendeckenden Smart-Meter-Infrastruktur.
Diese strukturellen Anpassungen sollen u. a. durch eine Vereinfachung bestehender Entgeltkomponenten (z. B. Zusammenlegung von Netzbereitstellungs- und Netzzutrittsentgelt) sowie neue Elemente wie ein Systemdienstleitungsentgelt umgesetzt werden. Ziel ist ein ausgewogenes, transparentes und zukunftsfähiges Entgeltsystem.

Das derzeit in Begutachtung befindliche Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist ein zentrales Reformvorhaben zur Modernisierung des österreichischen Strommarkts. Es bringt transparente, verursachergerechte Netzentgelte für Bezug und Einspeisung, Rechtssicherheit für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Stromhandel, dynamische Tarife zur Belohnung flexiblen Verbrauchs, Investitionsanreize für Speicher, Digitalisierung und Netzdienlichkeit sowie klare Regelungen für Netzausbau, Planungssicherheit und Genehmigungsverfahren.

Der Austausch mit der E-Control ist Teil eines breiten Beteiligungsprozesses, der Stakeholder, Bundesländer, Energieversorger und Bürgerinnen und Bürger einbindet. Die öffentliche Begutachtung des ElWG läuft noch bis Mitte August. „Wir gestalten die Energiewende nicht im Hinterzimmer, sondern im Dialog. Das ElWG schafft Spielräume – für Innovation, für Fairness und für einen Strommarkt, der auch in Zukunft für alle funktioniert“, so Hattmannsdorfer und Zehetner abschließend.

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