- 06.08.2025, 09:31:33
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OGH stärkt Wertsicherungsklauseln - UNOS fordern jetzt politische Absicherung
Trotz OGH-Urteil bleibt Mietrechtsreform für echte Rechtssicherheit dringend

Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt eine wichtige Klarstellung: Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen sind rechtmäßig und dürfen nicht zu ruinösen Rückforderungen für Vermieter führen. Damit bestätigt der OGH die Position, die UNOS und NEOS seit Monaten vertreten.
„Wir begrüßen dieses klare Signal des OGH - es bestätigt unsere Linie und gibt Vermietern vorerst Luft zum Atmen“, sagt UNOS-Vorstand Markus Hofer. „Doch wir dürfen jetzt nicht glauben, dass das Thema damit erledigt ist. Ohne eindeutige gesetzliche Rahmenbedingungen bleibt die Unsicherheit bestehen und gefährdet Investitionen, Sanierungen und den dringend benötigten Wohnbau.”
Auch NEOS-Wohnbausprecherin Sophie Wotschke warnt davor, die politische Verantwortung abzuschieben: „Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, ersetzt aber keinen klaren gesetzlichen Rahmen. Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Sicherheit, dass Wertsicherungsklauseln mit Konsumenten jedenfalls gültig abgeschlossen werden.“
UNOS setzen sich seit Jahren für ein modernes, investitionsfreundliches Mietrecht ein. Das aktuelle OGH-Urteil bestätigt diesen Kurs. UNOS fordern nun, dass die Politik endlich handelt und die vom OGH bestätigte Rechtslage dauerhaft gesetzlich absichert.
UNOS - Unternehmerisches Österreich vertreten seit 2014 die Interessen liberal denkender Unternehmerinnen und Unternehmer und sind in acht Wirtschaftsparlamenten präsent.
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