• 05.08.2025, 14:42:34
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MFG zum Fall Kellermayr: Ende einer Hexenjagd – Roman M. rechtskräftig freigesprochen

Jahrelanges Martyrium und Vorverurteilung eines Angeklagten beendet

Linz (OTS) - 

Die Partei Menschen-Freiheit-Grundrechte (MFG) nimmt den rechtskräftigen Freispruch im Rechtsfall Kellermayr mit Erleichterung zur Kenntnis. Nachdem die deutsche Justiz bereits alle Ermittlungen eingestellt hatte und eine Hausdurchsuchung als rechtswidrig befunden wurde, zerrten österreichische Behörden den deutschen Staatsbürger Roman M. vor Gericht – wohl um Politiker und Medien zu befriedigen. Nun ist der Freispruch auch in Österreich rechtsgültig – ein schwacher Trost für den Angeklagten, der gesundheitlich und finanziell stark belastet wurde.

Wohl unter dem Eindruck massiver medialer Berichterstattung und politischer Erwartungshaltungen wurde gegen Roman M. ein aufwändiger Prozess geführt. An seinem Fall sollte offenbar demonstriert werden, dass Corona-Maßnahmenkritiker gefährlich und gewaltbereit seien. Das Gericht stellte nun klar, dass ihm keine strafrechtliche Mitverantwortung am Suizid der Ärztin nachgewiesen werden konnte.

Frau Dr. Kellermayr, die oberösterreichische Ärztin, die sich tragischerweise für den Suizid entschieden hatte, war zuvor mit sehr scharfen öffentlichen Äußerungen gegen Corona-Maßnahmengegner und Impfkritiker aufgefallen. M. hatte sie daraufhin schriftlich zur Rede gestellt und rechtliche Schritte in Aussicht gestellt. Dass daraus ein Strafverfahren konstruiert wurde, zeigt für MFG die politische Aufladung des Falls.

„Die Vorwürfe gegen Roman M. hätten nie zu einem jahrelangen Verfahren führen dürfen.“

LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.

Die MFG-Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler war bei dem viertägigen und besonders aufwändigen Schauprozess persönlich anwesend und konnte nur den Kopf schütteln. Rund dreißig Zeugen und Sachverständige wurden zu einem Sachverhalt gehört, bei dem am Ende selbst das Gericht keinen strafrechtlich relevanten Tatbeitrag feststellen konnte. Durch mediale Vorverurteilung versuchte man, dem Angeklagten Aussagen anzuhängen, die in diesem Verfahren nicht strafbar waren.

Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass Drohungen mit Gewalt, Folter und Mord in einer friedliebenden, zivilisierten Gesellschaft keinen Platz haben. Gegen solche Aussagen tritt auch die Partei MFG mit großer Vehemenz ein. Im Verfahren wurde Roman M. jedoch keine strafbare Drohung nachgewiesen. Wer für Menschenrechte eintritt und sich gegen medizinische Experimente ausspricht, muss seine Meinung frei äußern dürfen. Das ist ein unverrückbares Grundrecht.

Einmal mehr zeigt sich in Österreich, dass Menschen mittels des Justizsystems, das offenbar nicht frei von politischen Weisungen und Einflüsterungen agiert, in den gesundheitlichen und finanziellen Ruin getrieben werden können. Roman M. erlitt durch den mehrjährigen Stress einer ungerechtfertigten Verfolgung mehrere Infarkte. Er stand sinnbildlich für den Versuch, politische Kritiker öffentlich abzuschrecken und einzuschüchtern.

„Mein Respekt gilt Roman M., der trotz jahrelanger Belastung und öffentlicher Vorverurteilung standhaft geblieben ist und dafür einen hohen persönlichen Preis bezahlen musste.“

LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.

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Telefon: 0732/7720-17402
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