- 04.08.2025, 14:40:04
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- OTS0074
Vertrauen ist wieder hergestellt!
Fachgruppe Immobilien Niederösterreich erleichtert über das OGH Urteil zu Wertsicherungen in Altmietverträgen
Der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Johannes Wild und seine Stellvertreterin Christine Weber zeigen sich nach der jüngsten OGH Entscheidung zur Wertsicherung in Dauerschuldverhältnissen erleichtert. „Seit 2023 bestand große Unsicherheit über die Wertsicherungsklausel in Altmietverträgen für die gewerbliche Immobilienwirtschaft und für die Mieterinnen und Mieter“, so Wild. „Es kam zu einem großen Vertrauensschaden und Unsicherheiten auf allen Seiten“, ergänzt Weber.
Urteil räumt Unklarheit aus
„Gerade in den vergangenen Wochen wusste niemand mehr, ob nun Klauseln gültig sind oder nicht. Für viele gewerbliche Vermieter stellte dies eine permanente existentielle Bedrohung und für Hausverwalter einen enormen, unbezahlten Mehraufwand dar!“ so Wild. „Das aktuelle Urteil des OGH räumt mit Unklarheiten auf“, erklärt Weber. „Wir wissen, dass die Wertsicherungsklausel – wenn korrekt formuliert – Stand hält.“
Wertsicherung unverzichtbar
„Dass Dauerschuldverhältnisse, also Verträge über einen sehr langen, sogar unbefristeten Zeitraum, wertgesichert sein müssen, ist wohl klar. Jede gegenteilige Entscheidung hätte massive Folgen – nicht nur für die Immobilienwirtschaft“, so Weber. „Ich habe mich seit dem Aufkommen dieser Rechtsfrage in meinen Kammerfunktionen vehement für Rechtssicherheit eingesetzt, jetzt hat die Justiz gesprochen!“ erklärt Wild erleichtert.
Urteil mit Bestand
Dass das aktuelle Urteil des OGH erneut überholt werden könnte, schließen sowohl Wild als auch Weber aus. „Wir haben ein dreißig Seiten umfassendes Urteil mit einer sehr sorgsamen Begründung. Hier wurden nicht nur alle Vorentscheidungen genau geprüft, sondern natürlich auch die Absicht des Gesetzgebers mitberücksichtigt“, erklärt Wild. „Alles seit 2023 war in Wahrheit ein „Unzustand“ für die Branche und Kundinnen und Kunden. Die Klärung durch die Justiz war dringend notwendig!“
Vertrauen rasch wiederherstellen
„Der Vertrauensschaden sitzt tief. Jetzt gilt es zur Stärkung unserer Mitgliedsbetriebe deutlich zu kommunizieren, dass dieses Urteil uns bestätigt und Mieterinnen und Mieter bei uns in besten Händen sind. Wertsicherungen waren und sind rechtskonform, die Diskussion darüber entstand fast zufällig und kann nunmehr geschlossen werden!“ so Wild und Weber abschließend gemeinsam.
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