Auflage des Entwurfes eines Gefahrenzonenplans für Gebiete mit potentiellem signifikantem Hochwasserrisiko zur öffentlichen Einsicht
Wien (OTS) — Die Magistratsabteilung 58 – Wasserrecht hat gemäß § 42a Abs. 3 Wasserrechtsgesetz, BGBl. Nr. 1959/215 i.d.g.F. (WRG 1959) den Entwurf
eines Gefahrenzonenplans für Gebiete mit potentiellem signifikantem Hochwasserrisiko zur öf-fentlichen Einsicht
in der Zeit vom 1. August 2025 bis 31. August 2025 bei diesem Amt, 1200 Wien, Dresdner Straße 73 – 75, Zimmer Nr. 130 (Wasserbuch), 1. Stock, Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie in der Magistratsabteilung 45 - Wiener Gewässer, 1200 Wien, am Brigittenauer Sporn 7, Zimmer 2.06. Ebene 2, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr aufzulegen.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme ist an post@ma58.wien.gv.at zu übermitteln oder kann schriftlich bei diesem Amt abgegeben werden.
Falls Fragen bestehen bzw. fachliche Erläuterungen zu den Gefahrenzonenplänen gewünscht werden, ist auch außerhalb der o.a. Auflagezeiten eine Terminvereinbarung bei der Magistratsabteilung 45 - Wiener Gewässer unter der Telefonnummer 4000/96520 möglich.
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