Arbeiten für den zweiten Abschnitt sind abgeschlossen
Gemäß einem Maßnahmenkonzept für den Ausbau der Radinfrastruktur in der Marktgemeinde Göllersdorf wurden 2023 ein Geh- und Radweg zwischen Göllersdorf und Viendorf sowie im Vorjahr der erste Abschnitt der Geh- und Radwegverbindung zwischen den Katastralgemeinden Furth und Göllersdorf errichtet. Nunmehr ist auch der zweite Abschnitt dieser Geh- und Radwegverbindung abgeschlossen und offiziell freigegeben.
Die Trasse beginnt bei der Kreuzung mit der Landesstraße L 1137 in Großstelzendorf und verläuft auf einem bislang nicht den Anforderungen für Radverkehrsanlagen entsprechenden Weg entlang des Göllersbaches in Richtung Osten bis zum Barbaraweg in Göllersdorf. Dieser rund 980 Meter lange Teilbereich wurde mit einem entsprechenden Konstruktionsaufbau in einer asphaltierten Breite von 3,00 Metern mit einem beidseitigen Bankett von bis zu 0,50 Metern ausgeführt. Die Förderabwicklung erfolgt durch den NÖ Straßendienst; die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 270.000 Euro, wobei 70 Prozent vom Land Niederösterreich und 30 Prozent von der Marktgemeinde Göllersdorf getragen werden.
Verordnet wird die gegenständliche Radverkehrsanlage als Fahrradstraße: Gemäß § 67 StVO 1960 ist in Fahrradstraßen außer dem Fahrradverkehr grundsätzlich nur das Befahren zum Zweck des Zu- und Abfahrens erlaubt. Das heißt, reine Durchfahrten sind nicht gestattet, wobei man Ausnahmen definieren kann. In diesem Bereich wurde die Ausnahme „Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet“ verordnet. Zusätzlich dürfen Lenker von Fahrzeugen in Fahrradstraßen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren und Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden.
Nähere Informationen beim NÖ Straßendienst unter 0676/81260141, Gerhard Fichtinger, und e-mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at.
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