Kurz vor der Nationalratswahl in Zusammenhang mit einer Beerdigung und einem dort gesungenen Lied unternommener Skandalisierungsversuch löst sich in Luft auf
In einem Schreiben gab die Staatsanwaltschaft Wien nun bekannt, dass das Ermittlungsverfahren gegen NAbg. Dr. Martin Graf, NAbg. Mag. Harald Stefan und NAbg. Mag. Norbert Nemeth wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung in Zusammenhang mit einem bei einer Beerdigung am 27. September 2024, an der die drei FPÖ-Politiker teilnahmen, gesungenen Lied gemäß § 190 StPO eingestellt wurde.
„Der unmittelbar vor der Nationalratswahl unternommene Skandalisierungsversuch löst sich damit gänzlich in Luft auf“, so NAbg. Mag. Norbert Nemeth, der an die Medien appellierte: „Ich hoffe auch, dass im Sinne der Objektivität und Fairness über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in genau demselben Ausmaß berichtet wird, wie damals über die Aufhebung der Immunität und die Einleitung dieses Verfahrens!“
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