Freie Dienstnehmer:innen können künftig kollektivvertraglich abgesichert werden – klare Kündigungsfristen schaffen Sicherheit
„Wer arbeitet, verdient Schutz. Das gilt für alle – auch für freie Dienstnehmer:innen. Dass freie Dienstnehmer:innen ab 2026 in Kollektivverträgen abgesichert werden können und feste Kündigungsfristen bekommen, ist ein großer Erfolg!“, sagt SPÖ-Bereichssprecher für Arbeit Josef Muchitsch. Er betont: „Die SPÖ ist die Partei der Arbeit – das zeigt sich einmal mehr!“ ****
Erstmals können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer:innen ab 1. Jänner 2026 durch Kollektivverträge abgesichert werden – mit geregeltem Mindestentgelt und besseren Arbeitsbedingungen. „Diese Maßnahme schützt nicht nur die Arbeitnehmer:innen, sie bekämpft auch Lohn- und Sozialdumping und verhindert unlautere Beschäftigungsmodelle“, betont Muchitsch. Mit der von Arbeitsministerin Korinna Schumann vorgelegten Regelung werde eine jahrelange SPÖ-Forderung umgesetzt. „Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen ohne soziale Absicherung und klare Regeln arbeiten müssen, obwohl sie wirtschaftlich von ihrem Auftraggeber abhängig sind. Diese Gesetzesänderung bringt endlich mehr Gerechtigkeit für eine lang vernachlässigte Beschäftigtengruppe“, so Muchitsch.
Ein weiterer Erfolg für die Beschäftigten sind die klaren Kündigungsfristen. Künftig gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, nach zwei Jahren im Betrieb verlängert sich diese auf sechs Wochen. „Eine einfache Kündigung von heute auf morgen wird damit ausgeschlossen. Damit herrscht Klarheit und Sicherheit für freie Dienstnehmer:innen und für Unternehmen“, so Muchitsch. (Schluss) mf/bj
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