Rechtsanspruch richtige Antwort auf Teilzeitdebatte
Die Arbeiterkammer begrüßt den von Bundesministerin Korinna Schumann geforderten Rechtsanspruch auf Vollzeit für Teilzeitkräfte, die Stunden aufstocken wollen.
AK Präsidentin Renate Anderl dazu: „Der Rechtsanspruch auf Vollzeit, für jene Teilzeitbeschäftigten, die ständig Mehrarbeit leisten müssen, ist die richtige Antwort auf eine unsägliche Debatte, die auf dem Rücken von Teilzeitkräften ausgetragen wird. Zudem muss der Mehrstunden-Zuschlag endlich auf 50 Prozent angehoben werden und ab der ersten Stunde zustehen, damit Teilzeitbeschäftigte nicht mehr als billige Flexibilitätsreserve genutzt werden können.“
Aus Sicht der AK sind auch die geplanten Verbesserungen für freie Dienstnehmer:innen positiv hervorzuheben. Anderl: „Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung fairere Arbeitsbedingungen getan und auch eine langjährige AK-Forderung umgesetzt.“
Klarere Regeln bei Kündigungen
Sicherheit bei Kündigungen gibt es künftig nicht nur für die freien Dienstnehmer:innen selbst, sondern auch für die Arbeitgeber: Ab sofort gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, nach zwei Jahren im Betrieb verlängert sich diese auf sechs Wochen. „Durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes ist hier eine Lücke entstanden. Die neue Regelung bringt wieder Klarheit und Sicherheit“, so Anderl. Mittelfristig sollten die Fristen aber an jene der Arbeiter:innen und Angestellten angepasst werden, da es keinen sachlichen Grund für die Unterschiede gibt.
Fortschritt: Freie Dienstverhältnisse in Kollektivverträgen möglich
Ein weiterer großer Erfolg ist, dass freie Dienstverhältnisse künftig auch in Kollektivverträgen geregelt werden können. Das schafft die Möglichkeit für wesentliche Verbesserungen bei der Bezahlung, bei Krankheit und anderen Arbeitsbedingungen.
„Es ist nur fair, dass auch freie Dienstnehmer:innen von Kollektivverträgen profitieren können. Als Arbeiterkammer begrüßen wir jede Maßnahme, die zur Gleichstellung und Absicherung aller Menschen beiträgt, die in Österreich arbeiten – egal, in welchem Vertragsverhältnis. Für die freien Dienstnehmer:innen bedeuten Kollektivverträge eine Stärkung ihrer Rechte. Nun sind die Sozialpartner aufgerufen, dieses Instrument auch zu nutzen. Gewerkschaften und Arbeiterkammer sind jedenfalls bereit
“, betont die AK Präsidentin.
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