Recht auf Umstieg in Vollzeit für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig mehr Stunden als vereinbart arbeiten
Verallgemeinerungen, dass Arbeitnehmer:innen ihre Worklife-Balance zu wichtig wäre, lösen das Problem der steigenden Teilzeitbeschäftigung in Österreich nicht, sagt Karin Zimmermann, Bundesfrauensekretärin des ÖGB: „Es ist einfach unfair, Teilzeitbeschäftigten Faulheit vorzuwerfen. Drei von vier Frauen in Österreich arbeiten unfreiwillig Teilzeit, weil es weder ausreichend adäquate Kinderbetreuungsplätze noch genügend Unterstützung für pflegende Angehörige gibt. Dazu kommt, dass auch Vollzeitangebote fehlen.“
In manchen Branchen, wie beispielsweise im Handel, werden mittlerweile fast ausschließlich Teilzeitstellen angeboten. In der Praxis bedeutet das aber für immer mehr Beschäftigte, dass sie mehr Stunden arbeiten als vereinbart – zu ihrem Nachteil. Der Mehrarbeitszuschlag, der Betroffenen in diesem Fall zusteht, ist niedriger ist als der Überstundenzuschlag von 50 Prozent.
„Viele Unternehmen sparen also auf Kosten der Betroffenen“, so Zimmermann. Die ÖGB-Frauen unterstützen deswegen die Forderung von Sozialministerin Korinna Schumann, Teilzeitbeschäftigten, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr als die vereinbarte Arbeitszeit geleistet haben, eine Anhebung ihrer Arbeitszeit einzuräumen. Die bereits bestehende Verpflichtung, vakante Vollarbeitsplätze und höhere Stundenverpflichtungen vorrangig Teilzeitbeschäftigten im Unternehmen anzubieten, muss evaluiert werden, fordert Zimmermann: „Teilzeit darf kein lukratives Geschäftsmodell für Unternehmen sein!“
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