• 28.07.2025, 11:41:32
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Struktur, Besetzung, Amtszeit: TI-Austria fordert rechtsstaatlich abgesicherte Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft

Wien (OTS) - 

Transparency International Austria (TI-Austria) begrüßt die geplante Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als wichtigen Schritt zur Stärkung der rechtsstaatlichen Integrität und zur Absicherung der Unabhängigkeit staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen.

„Wir freuen uns, dass die geplante Reform in die Gänge kommt. Eine langjährige Forderung von TI-Austria und vieler internationaler Organisationen wird damit endlich erfüllt. Dazu muss ein transparentes, qualitätssicherndes Besetzungsverfahren eingeführt und jeder parteipolitische Einfluss auf inhaltliche Entscheidungen vermieden werden“, erklärt Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria.

Besetzungsverfahren müssen höchsten rechtsstaatlichen Anforderungen genügen

TI-Austria empfiehlt:

  • Ein zweistufiges Verfahren mit öffentlichen Hearings im Parlament und vor einer Justizkommission. Diese Kommission sollte ausschließlich mit unabhängigen Fachleuten besetzt sein – aus Justiz, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft. Die Ergebnisse beider Anhörungen werden an Regierung und Bundespräsident:in übermittelt.

  • Ein öffentliches Anforderungsprofil mit klaren Eignungskriterien, darunter mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Strafjustiz. Bezahlte Nebenbeschäftigungen sollen untersagt, ehrenamtliche oder wissenschaftliche Aktivitäten erlaubt sein.

  • Verbindliche Fristen für die Besetzung und eine Ersatzzuständigkeit eines neutralen Gremiums bei politisch motivierten Verzögerungen.

  • Gesetzliche Verankerung eines klar definierten, transparenten und rechtsstaatlich überprüfbaren Abberufungsmechanismus für den Fall grober Pflichtverletzung oder Machtmissbrauchs.

Zur Diskussion um die Behördenleitung spricht sich TI-Austria für eine klare Organisationsstruktur aus, in der die rein organisatorische Behördenleitung durch eine Person erfolgt, die für das Funktionieren der Organisation letztverantwortlich ist. Dessen ungeachtet könnte die inhaltliche Entscheidungsfindung laufende Strafverfahren betreffend sehr wohl einem Dreier-Gremium obliegen.

Organisationsform: Trennung von Leitung und inhaltlicher Entscheidung

Sowohl ein Kollegialorgan als auch eine Einzelperson an der Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft bringen spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Während ein Kollegialorgan durch wechselseitige Kontrolle, Meinungsvielfalt und kollektive Entscheidungsfindung die inhaltliche Qualität und Unabhängigkeit stärkt, erfordert es zugleich höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand. TI-Austria schlägt daher eine funktionale Aufteilung vor: Die organisatorische Leitung kann durch eine Einzelperson erfolgen – idealerweise ein Mitglied des Kollegialorgans – während inhaltliche Entscheidungen in laufenden Strafverfahren kollegial getroffen werden sollten. Der Gesetzgeber könnte vorsehen, dass das Gremium seine organisatorische Leitung intern bestimmen soll.

Empfehlung zur Amtsdauer: Staffelung schafft Stabilität und schützt vor Machtkonzentration

TI-Austria empfiehlt eine nicht verlängerbare Funktionsperiode von sechs Jahren. Um die Kontinuität in der Amtsführung zu gewährleisten und eine gleichzeitige Neubesetzung aller Mitglieder zu vermeiden, spricht sich TI-Austria für eine zeitlich versetzte Bestellung von zumindest einem Mitglied aus. Im Zuge der Errichtung der Behörde empfiehlt TI-Austria, die Mitglieder einmalig mit unterschiedlichen Funktionsperioden zu berufen – etwa für zwei, vier und sechs Jahre. Alternativ sollte zumindest ein Mitglied für eine kürzere Amtszeit bestellt werden.

„Eine zeitliche Staffelung des Austrittsdatums stärkt die institutionelle Stabilität, verhindert eine vollständige Neubesetzung durch eine Regierung und reduziert damit das Risiko einer Machtkonzentration und politischer Einflussnahme zum Zeitpunkt der Nachbesetzung. Eine gleichzeitige Neubesetzung aller drei Posten muss vermieden werden.“, so Bettina Knötzl.

Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft kann ein modernes und widerstandsfähiges Modell für unabhängige Strafverfolgung werden, sofern 1.) Besetzungsverfahren transparent, 2.) die organisatorische Struktur sinnvoll differenziert und 3.) die Funktionsperioden klug gestaltet sind. TI-Austria steht bereit, ihre Expertise in den Reformprozess einzubringen.

Rückfragen & Kontakt

Transparency International Austria
Mag.a Clara Schwarzacher
Telefon: 01960760
E-Mail: office@ti-austria.at

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