Burgenland Energie hat bereits 93 Fälle gewonnen und erhält Kostenersatz und Schadensersatzzahlungen
Burgenland Energie informiert, dass mit Freitag das Landesgericht Eisenstadt die nächsten sechs vom Wiener Anwalt Zanger eingebrachten Fälle, in denen angebliche Rückforderungen wegen überhöhter Strompreise behauptet wurden, für Burgenland Energie entschieden wurden.
Seit Beginn der von Zanger eingeleiteten 99 Verfahren wurden 93 Fälle vom Gericht im Sinne der Burgenland Energie entschieden, kein einziger im Sinne von Zanger. Die betroffenen Kläger wurden zum Kostenersatz an Burgenland Energie verpflichtet, es handelt sich dabei in Summe um über 50.000 Euro. In einigen dieser Causen wurde Rechtsanwalt Zanger vom Gericht erstinstanzlich zusätzlich sogar zu Leistung einer Schadenersatzzahlung an die Burgenland Energie verpflichtet, weil er seine Bevollmächtigung durch die jeweiligen Kläger trotz Aufforderung des Gerichts nicht nachweisen konnte.
„Als Burgenland Energie ist für uns die sichere und zuverlässige Energieversorgung unserer Burgenländerinnen und Burgenländer die oberste Prämisse. Gerade in der Energiekrise haben wir das unter großer Anstrengung auch als einer der günstigsten Landesenergieversorger erreicht. Das Ergebnis: wir haben den Kundenhöchststand erreicht, 9 von 10 Burgenländern sind Kunden von uns und unsere Kundenzufriedenheit ist weiter gestiegen. Wir werden auch weiter für unsere Kunden das Beste geben, daher sehen wir diesen Geschäftspraktiken von einzelnen Anwälten gelassen entgegen, wie die jüngsten Entscheidungen bestätigen. Es ist lediglich schade um die Kunden, die durch diese Anwälte nicht nur Zeit verloren haben, sondern uns auch noch hohe Verfahrenskosten zahlen müssen", so Stephan Sharma, CEO von Burgenland Energie.
Zwtl.: Neues Strommarktgesetz muss kundenfreundlich sein und solche Geschäftspraktiken beenden
„Die aktuellen Fälle zeigen, wie dringend notwendig eine kundenfreundliche und rechtssichere Reform des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist. Wir haben im Zusammenhang mit Anwalt Zanger immer von ‚dubiosen Geschäftspraktiken‘ gesprochen. Diese Geschäftspraktiken, bei denen bei den Kunden – meist durch unvollständige Informationen - falsche Hoffnungen geweckt werden, und bei denen am Schluss für die Kunden offensichtlich nur hohe Kosten hängen bleiben, müssen vom Gesetzgeber beendet werden. Das neue ElWG muss Rechtssicherheit für Kunden und Energielieferanten bei Energiepreisen gewährleisten, das sollte in Österreich selbstverständlich sein. Damit würde dieser Geschäftemacherei mancher Anwälte beendet werden. Das neue Strommarktgesetz muss den Kunden und nicht Rechtsanwälten dienen. Dieses zentrale Prinzip erfüllt der aktuell vorliegende Entwurf leider noch nicht", so Sharma abschließend.
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Unternehmenssprecher Burgenland Energie AG
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