• 25.07.2025, 15:14:02
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WKÖ-Bundessparte Industrie: Raschere Verfahren wichtiger Schritt, der Vertrauen in den Standort stärkt

AVG-Novelle soll dringend notwendige Reform des Großverfahrens bringen - Bundesspartenobmann Menz: „Rasche Umsetzung von entscheidender Bedeutung“

Wien (OTS) - 

„Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen sowie weitere im Regierungsprogramm festgeschriebene Maßnahmen, wie etwa eine Flexibilisierung des Betriebsanlagenrechts, sind gerade jetzt von entscheidender Bedeutung. Die österreichische Industrie befindet sich in einer besorgniserregenden Situation. Möglichst rasch wirksame Vereinfachungen im Bereich der Anlagengenehmigungsverfahren wären ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Denn nach bald vier Rezessionsjahren heißt es, die heimische Industrie wieder in Schwung zu bringen, dringend notwendige Investitionen zu fördern und das Vertrauen in den Standort Österreich wiederherzustellen.“

Daher begrüßt die Industrie den heute, Freitag, in Begutachtung gegangenen Entwurf für eine Novellierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG). „Von entscheidender Bedeutung ist jetzt auch die rasche Umsetzung der verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen“, betont WKÖ-Bundesspartenobmann Menz.

Zwtl.: AVG-Novellierung – eine langjährige Forderung der Industrie

Die von der Industrie seit langem geforderte Novellierung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) ist ein wichtiger erster Schritt, den man nicht hoch genug bewerten kann: „Mit dem vorgelegten Begutachtungsentwurf werden die gesetzlichen Regelungen für Großverfahren mit aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht in Einklang gebracht und zumindest erste Schritte in Richtung Digitalisierung gesetzt“, kommentiert Menz die geplante elektronische Kundmachung via RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes, den erleichterten Zugang zum Großverfahren mit der damit verbundenen rechtssicheren Zustellung sowie die Abschaffung der sogenannten Ediktalsperre. Letztere besagt, dass öffentliche Bekanntmachungen (= Edikte) zu bestimmten Zeiten, etwa in den (Sommer-) Urlaubsmonaten, bisher nicht zulässig waren.

„Die Novelle stellt ein modernes, gut strukturiertes Verfahrensrecht in Aussicht, das unnötige Verzögerungen verhindert und die Rechte aller Verfahrensparteien wahrt. Genau das kann auf Ebene der Gesetzgebung ein wesentlicher Baustein für ein Comeback der österreichischen Industrie sein“, zeigt sich Menz zuversichtlich. (PWK299/JHR)

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