Österreichweit Amtshandlungen gegen sechs Personen
Am 24. Juli 2025 führten acht Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) koordiniert durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), sowie die Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz einen österreichweiten Joint Action Day im Bereich des islamistischen Terrorismus durch. Im Rahmen des Aktionstages kam es auf Anordnung der Staatsanwaltschaften in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Wien zu zahlreichen Gefährderansprachen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Sicherstellungen. Eine Person wurde festgenommen. Die Aktion wurde durch Europol unterstützt.
Innenminister Gerhard Karner über den Joint Action Day: „Islamistische Gefährder werden vom Verfassungsschutz konsequent ausgeschaltet und zur Verantwortung gezogen! Die gestern gesetzten Maßnahmen wurden intensiv vorbereitet und in enger Zusammenarbeit mit der Justiz umgesetzt.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte: „Mit koordinierten Aktionen wie diesen zeigt der Verfassungsschutz, dass konsequent gegen islamistischen Extremismus vorgegangen wird. Ich bedanke mich bei allen beteiligten Beamtinnen und Beamten für die erfolgreiche Umsetzung dieses Joint Action Days.“
Gefährderansprachen, Durchsuchungen und Sicherstellungen in ganz Österreich
Die DSN hat gemeinsam mit den LSE, dem EKO Cobra und den jeweiligen Bezirkskräften nach staatsanwaltschaftlicher Anordnung und gerichtlicher Bewilligung in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg insgesamt fünf Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Dabei konnten zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden, darunter Mobiltelefone, Datenträger, Laptops, aber auch ein Samurai-Schwert sowie diverse Schriftstücke. Zu den Beschuldigten zählen eine 16-jährige, zwei 18-jährige, eine 19-jährige, eine 25-jährige und eine 50 Jahre alte Person. Die betroffenen Personen werden verdächtigt, Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus und Extremismus in Österreich begangen zu haben, beispielsweise die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten.
Zusätzlich wurden zwölf Gefährderansprachen und drei Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt. Durch intensive und umfassende Ermittlungsmaßnahmen konnten die Personen ausgeforscht und polizeiliche Maßnahmen gesetzt und so proaktiv der islamistische Terrorismus und Extremismus in Österreich bekämpft werden.
Seitens der Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz (BMJ) wurden im Rahmen des Action Days 571 Haftraumdurchsuchungen in allen österreichischen Justizanstalten durchgeführt. Insgesamt wurden 966 inhaftierte Personen durchsucht, davon 180 im Kontext des Terrorbekämpfungsgesetzes. Eine geringe Anzahl unerlaubter Gegenstände, darunter elektronische Kommunikationsmittel und suchtmittelverdächtige Substanzen, konnte gefunden werden. Das vorliegende Ergebnis belegt die wirkungsvollen Sicherheitsmaßnahmen, die in den Justizanstalten und forensisch therapeutischen Zentren gesetzt werden, aber auch die Relevanz der Joint Action Days zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug.
Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet. Die Beschuldigteneinvernahmen dauern noch an.
Joint Action Days des Verfassungsschutzes
Bei sogenannten Joint Action Days führt die DSN geplante, schwerpunktmäßige polizeiliche Aktionen durch Zusammenwirken von diversen Kräften bzw. Organisationseinheiten auf nationaler Ebene durch. In Österreich koordinierte der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren bereits diverse Action Days zu verschiedenen Kriminalitätsfeldern, wie etwa auch im Bereich der Hasskriminalität, des Rechtsextremismus oder des illegalen Waffenhandels.
Prävention als langfristige Strategie
Im Kampf gegen islamistischen Terrorismus steht nicht nur die sicherheitstechnische Abwehr im Vordergrund, sondern auch der langfristige Aufbau gesellschaftlicher Resilienz durch Aufklärung und Prävention. Radikalisierung verläuft oft schleichend und betrifft keineswegs nur junge Menschen. Islamistische Akteure nutzen gezielte Einflussstrategien, um Unsicherheiten, soziale Isolation oder ideologische Anschlussfähigkeit auszunutzen. Ein wachsames Umfeld, das Veränderungen im Verhalten erkennt und nicht wegschaut, kann entscheidend zur Früherkennung beitragen.
Kontinuierliche Stärkung der Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich Extremismusprävention
Die kontinuierliche Abstimmung zwischen der Korordinationsstelle Extremismusprävention und Deradikalisierung (KED) im Bundesministerium für Justiz und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres ist ein zentraler Bestandteil der Präventionsstrategie. In regelmäßigen Fachbesprechungen werden aktuelle Entwicklungen, konkrete Bedarfe aus den Justizanstalten, sowie abgestimmte Maßnahmen gemeinsam beleuchtet. Ergänzend dazu erfolgt auf Ebene der Justizanstalten ein strukturierter Austausch mit den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LSE), um eine bundesweit kohärente Vorgehensweise zu gewährleisten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zur Sicherung und Weitergabe von Wissen und Erfahrung – insbesondere im Rahmen gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen.
Justizministerin Anna Sporrer bewertet die Ergebnisse des Joint Action Days höchst positiv und betont: „Der Erfolg des Joint Action Days zeigt deutlich, wie wirkungsvoll ein gut abgestimmtes Vorgehen von Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden und Justizanstalten im Kampf gegen Terrorismus ist. Zum Schutz der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung werden wir auch künftig Probleme und Gefahren gemeinsam analysieren und bekämpfen. Ich danke allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihren täglichen Einsatz zum Wohle unserer Gesellschaft und im entschlossenen Kampf gegen jede Form des Extremismus.“
„Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz oder im Familien- und Freundeskreis. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich extremistische Narrative in unseren Gemeinschaften verfestigen“, ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried.
Weitere Informationen zum Umgang mit Verdachtsfällen finden Sie auf der Website der DSN unter https://www.dsn.gv.at/217/. Dort ist auch die Meldestelle Extremismus und Terrorismus verlinkt, wo extremistische Inhalte gemeldet werden können: https://www.dsn.gv.at/402/
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Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 1021
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