Charlotte Fresenius Privatuniversität – University of Sustainability Wien: Forschung und Lehre in Wien und Bischkek setzen Schwerpunkte
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23. Juli 2025 eine bahnbrechende Rechtsmeinung veröffentlicht: Der Schutz des Klimas ist nicht nur eine globale Herausforderung – er ist eine völkerrechtliche Verpflichtung und ein fundamentales Menschenrecht. Damit unterstreicht das höchste Gericht der Vereinten Nationen die untrennbare Verbindung zwischen Klimaschutz, Menschenwürde und nachhaltiger Entwicklung.
IGH: Staaten sind rechtlich verpflichtet, das Klima zu schützen
Auf Anfrage der UNO-Generalversammlung klärt der IGH, dass alle Staaten – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien des Pariser Abkommens sind – eine sorgfältige Sorgfaltspflicht („due diligence“) haben, um schwerwiegende Schäden am Klimasystem zu verhindern. Diese Pflicht umfasst insbesondere Maßnahmen zur Minderung (Mitigation) und Anpassung (Adaptation) sowie die wirksame Kontrolle privatwirtschaftlicher Aktivitäten, etwa im Bereich fossiler Energien.
Der Gerichtshof betont, dass diese Verpflichtungen nicht nur aus den Klimaabkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht, den Menschenrechtsverträgen und dem internationalen Umweltrecht erwachsen. Entscheidend ist: Staaten verletzen ihre Verantwortung, wenn sie untätig bleiben oder ihre Maßnahmen nicht dem Stand der Wissenschaft und der gebotenen Sorgfalt entsprechen.
Das Klimaurteil als Meilenstein für die SDGs
Insbesondere verweist das Gutachten auf das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Voraussetzung für fundamentale Rechte wie Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und Wohnen. Dieses Recht ist untrennbar mit dem Ziel 13 der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz) verbunden – und wird nun völkerrechtlich verbindlich interpretiert. Damit stärkt der IGH nicht nur das SDG-Rahmenwerk, sondern konkretisiert dessen menschenrechtliche Dimension.
Forschung und Lehre in Wien und Bischkek setzen Schwerpunkte
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es besonders relevant, dass die Charlotte Fresenius Privatuniversität – University of Sustainability Wien in Kooperation mit der OSZE-Akademie in Bischkek zu den Wechselwirkungen von Klimarecht, Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung forscht und lehrt. Gemeinsam engagieren sich die beiden Institutionen für eine wissenschaftlich fundierte, interdisziplinäre Ausbildung künftiger Fach- und Führungskräfte – unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsstaatlichkeit, Klimagerechtigkeit und den Sustainable Development Goals.
Ausblick: Verantwortung wird konkret
Mit dieser Rechtsmeinung öffnet der Internationale Gerichtshof die Tür für eine neue Generation von Klima-Rechtsinstrumenten. Künftige Klagen – auch von Individuen oder besonders betroffenen Staaten – könnten sich nun auf ein klar umrissenes völkerrechtliches Fundament stützen.
Die Botschaft ist eindeutig: Klimaschutz ist kein politisches Wunschdenken, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Und: Wer das Klima schützt, schützt die Menschenrechte.
Weitere Informationen auf uni-sustainability.at
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