„Neue Pauschale beendet bürokratisches Chaos – fair für Mitarbeiter, planbar für Betriebe“
Nach jahrelanger Unsicherheit ist es nun fix: Die neue bundesweit einheitliche Trinkgeldregelung schafft endlich Klarheit, für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe. „Rund 40 unterschiedliche Regelungen gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Pauschale ist einfach, fair und zukunftssicher“, betont WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.
Rechtssicherheit und Generalamnestie für Betriebe
Auch für Betriebe ist die neue Pauschale ein Befreiungsschlag. „Für 2026 sind mit rund 14 Euro pro Mitarbeiter und Monat alle Abgaben erledigt – klar, kalkulierbar und ohne Risiko von Nachverrechnungen“, erklärt Danninger. Zudem bringt die Reform eine Generalamnestie: Laufende Verfahren – oft mit sechsstelligen Beträgen – werden eingestellt, offene Fragen zur Trinkgeldverteilung bei digitalen Zahlungen sind gelöst.
„Diese Regelung ist ein Meilenstein. Sie beseitigt ein bürokratisches Minenfeld und schafft endlich Planungssicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gastronomie und Hotellerie“, so Danninger abschließend.
Mehr Fairness für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit der neuen Regelung sind künftig alle Abgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem monatlichen Beitrag von rund 12 Euro (für 2026) abgedeckt – unabhängig davon, wie viel Trinkgeld tatsächlich eingenommen wird. „Für die Mitarbeiter bedeutet das: keine Nachzahlungen, keine Nachweispflichten und keine Unsicherheiten bei Kartenzahlungen mehr. Gleichzeitig bleibt das Trinkgeld steuerfrei, was uns besonders wichtig war“, so Danninger. (PWK298/VP)
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