Bundesgeschäftsführerin Schuberth: "Vereinbarte Regelung bedeutet soziale Absicherung und Fairness"
Mit der Einigung zur Neuregelung bei der Trinkgeldpauschale wurde eine pragmatische Lösung gefunden, die Transparenz für Beschäftigte schafft, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. „Die vereinbarte Regelung zur Trinkgeldpauschale bedeutet letztlich soziale Absicherung und Fairness“, betont Helene Schuberth, ÖGB Bundesgeschäftsführerin. „Es ist gelungen, dass Beschäftigte etwa gerade in der Gastrobranche, in der besonders herausfordernde Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne an der Tagesordnung stehen, sozial noch besser abgesichert sind“, so die Gewerkschafterin weiter.
Was ändert sich genau? Beschäftigte erhöhen ihren Leistungsanspruch
Die bisher unterschiedlich hohen Trinkgeldpauschalen in den einzelnen Bundesländern werden harmonisiert und schrittweise an einen realistischeren Wert herangeführt. Das Trinkgeld wird auch nicht um die volle Pauschale reduziert – wie das oft missverstanden wird. Es wird zukünftig nur ein etwas höherer Betrag herangezogen, um die (für das gesamte Trinkgeld abzuführenden) Sozialversicherungsabgaben pauschal abzugelten.
In der vollen Ausbaustufe (im Jahr 2028) soll sich die Trinkgeldpauschale von derzeit durchschnittlich 42 Euro auf 100 Euro erhöhen. Für die Beschäftigten werden damit monatlich zwischen 9 und 11 Euro mehr an Sozialversicherungsabgaben fällig – netto, aufgrund der niedrigeren Steuerbemessungsgrundlage und damit niedrigeren Lohnsteuerzahlungen, sind es sogar nur zwischen 6 und 9 Euro pro Monat.
Demgegenüber stehen aber höhere Leistungen aus der Sozialversicherung: Der Pensionsanspruch erhöht sich nach 30 Jahren um rund 27 Euro pro Monat (14-mal), das Krankengeld um rund 41 Euro pro Monat und auch im Falle von Arbeitslosigkeit erhält ein:e Arbeitnehmer:in, die/der vor der Arbeitslosigkeit 2.700 Euro brutto pro Monat verdient hat, rund 22 Euro (22,44 Euro) mehr an Arbeitslosengeld pro Monat.
Trinkgelder bleiben zudem weiterhin steuerfrei – das war zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. „Die Neuregelung schafft Transparenz und Sicherheit für die Beschäftigten“, sagt die ÖGB Bundesgeschäftsführerin. „Falschinformationen im Vorfeld hatten für Verunsicherung gesorgt – jetzt liegt eine Lösung auf dem Tisch, mit der auch die Beschäftigten gut leben können“, so Schuberth.
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