EU-Vertragsverletzungsverfahren ist anhängig
Die Umweltorganisation VIRUS fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei Umweltverfahren ihre Pflicht zu erfüllen, anstatt wie Vorgängerregierungen zu versuchen, eine Verfahrensbeschleunigungs-Show abzuziehen. UVP-Experte Wolfgang Rehm „Da grüßt alle Jahre wieder dasselbe Murmeltier. Umweltverfahren sind wesentlich durch EU-Recht determiniert, stehen gar nicht in der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung, aktuell läuft erneut ein Vertragsverletzungsverfahren weil die Republik die UVP immer noch nicht compliant umgesetzt hat. Hier sind schlicht die Hausaufgaben zu machen und sind Ablenkungsmanöver wie nach dem gestrigen Sommerministerrat fehl am Platz“.
So sei etwa aktuell die TEN- Beschleunigungs-Richtlinie umzusetzen, die eine Zurückweisung unvollständiger Projekte nach vier Monaten fordere. „Das auf alle Verfahren auszurollen wäre der perfekte Gamechanger und wirklich ein Verfahrensturbo, so Rehm. Allerdings müssten Verfahren nicht vordringlich schnell sein, sondern auch Qualitätskriterien erfüllen und sei auch die Öffentlichkeitsbeteilung sowohl unionsrechtlich als auch völkerrechtlich geboten. „Es ist schon verwunderlich, was da von Regierungsmitgliedern verzapft wird. Da meint Bundesminister Hattmansdorfer danebenliegend, mit einer Änderung der Schwelle für Ediktalverfahren von 100 auf 50 Betroffene ließen sich Monate gewinnen“, kritisiert Rehm. Bundesminister Hanke hätte sich wiederum UVP-Bürgerinitiativen auserkoren und würde die bei der Gründung erforderlichen Unterschriftsleistungen gerne zur Abschreckung unter die gestrengen Augen der Bürgermeister in die wiehernden Amtstunden der Gemeindeämter verlagern - als ob es die digitale ID seines Regierungskollegen Pröll, mit der die offenbar als Muster dienenden Volksbegehren auch online unterstützt werden können, gar nicht geben würde. „Allen Äußerungen zu eigen ist, dass man, ohne einen Verhandlungssaal von innen gesehen zu haben und ohne robuste Analyse sofort mit ungedeckten Schuldzuweisungen bei der Hand ist. Auch die Frage, was denn mit den Reformwünschen im Rückblick anders hätte laufen können bleibt unbeantwortet“, so Rehm. Auffallend sei hier etwa Staatssekretär Schellhorn der nur auf einem Tiroler Projekt bei Kühtai herumreite und gleichzeitig ausblende, dass das Kaunertalkraftwerk 13 Jahre gebraucht habe ohne dass überhaupt die Öffentlichkeit damit in Berührung gekommen ist und diese somit gar nicht schuld sein könne. „One Stop-Shops“ bieten sicher Vorteile aber die bisherige Performance der Behörden im Verkehrsministerium die sich seit Jahrzehnten als politische Wunscherfüllungsmaschine begreifen und damit epische Verfahrensdauern verursacht haben, ist sicher keine Empfehlung in diesem Ressort zusätzliche Aufgaben anzusiedeln,“ so Rehm. Schließlich sei klarzustellen, dass Umweltorganisationen eine international anerkannte „Watchdog-Funktion“ zum Schutz der Umwelt im öffentlichen Interesse wahrnehmen und deshalb aufgrund von Europarecht Verfahrensrechte haben, die in allen Mitgliedsstaaten zu gelten hätten. Österreich habe hier keinesfalls eine Sonderstellung. „Hier einen Keil hineinzutreiben, wie der tarnende und täuschende Zweitverteidigungsminister Totschnig das versucht hatte, ist schlechter Stil“, so Rehm. Gerade dieser Minister habe seit langem konkludent gezeigt, dass bei ihm die Umwelt in schlechten Händen ist. „Die Zukunft liege nicht in den immer wieder verklärten großen Infrastrukturprojekten. Die Klimaziele sind nur erreichbar, wenn weniger betoniert wird“, so Rehm abschließend.
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