Neue Eintragungen am Befähigungsschein stärken internationale Anerkennung und erweitern Berechtigungen für Skipper.
Kroatien hat sein beliebtes Küstenpatent B für Freizeitkapitäne umfassend reformiert. Ab sofort berechtigt das neue Patent offiziell zum Führen von Sportbooten und Yachten bis zu 18 Metern Länge, sowohl national als auch international – eine wichtige Anpassung, die nun auch deutlich und explizit auf dem Befähigungsschein vermerkt ist.
Neu ist zudem der Hinweis in englischer Sprache:
"The holder of this certificate has competence to operate up to 12 Nm from the coast or islands."
Damit entfällt die bisherige Einschränkung, wonach sich der Geltungsbereich explizit auf die Adria ("Adriatic Sea") bezog. Der neue Wortlaut ermöglicht nun eine breitere internationale Anerkennung.
Ein weiterer, entscheidender Punkt betrifft die Funklizenz:
"The holder of this certificate is authorized to operate VHF maritime radio telephone station."
Damit erfüllt das neue Küstenpatent auch eine Forderung vieler Charterunternehmen, die bislang eine separate VHF-Funklizenz verlangten – insbesondere im Vergleich zu österreichischen Bootsführerscheinen, bei denen dieser Hinweis oftmals fehlt.
Mit dieser Reform reagiert Kroatien auf die steigende Zahl internationaler Skipper und schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den nautischen Tourismus, insbesondere für Charterkunden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Die Änderungen gelten ab sofort für alle neu ausgestellten Patente sowie auf Wunsch auch rückwirkend für bestehende Inhaber durch Neuausstellung.
Küstenpatent
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