- 18.07.2025, 14:56:02
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IHR (2005): Rechtswahrender Einspruch Österreichs bei gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften eingebracht
Die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IHR (2005), die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen wurden, sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten Änderungen eingebracht. Solange dieser Einspruch aufrecht bleibt, ist Österreich nicht an die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebunden.
Die Änderungen waren eine Reaktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre und zielen darauf ab, die weltweite Bereitschafts- und Reaktionskapazitäten auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu stärken. Österreich unterstützt den Prozess im Sinne der globalen Solidarität und der Fokussierung auf die Ursachen von Pandemien. „Österreich profitiert davon, wenn die Fähigkeiten der WHO-Mitgliedsstaaten gestärkt werden, künftige Krankheitsausbrüche und Pandemien zu erkennen, rasch darauf zu reagieren, und die Reaktion zwischen Staaten zu koordinieren. Da Pandemien keine nationalen Grenzen kennen, ist es für den Schutz der Bevölkerung in Österreich nötig, alle internationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen“, so das Gesundheitsministerium.
Die Zurücknahme des Einspruchs erfolgt, sobald das vorgesehene parlamentarische Annahmeverfahren abgeschlossen ist. Dieses Vorgehen stellt keine inhaltliche Ablehnung der Änderungen dar, sondern dient ausschließlich der Sicherstellung eines verfassungskonformen Vorgehens – worauf auch gegenüber der WHO klar hingewiesen wurde: „Die Ablehnung ist vorläufig und wird zurückgezogen, sobald das österreichische Parlament die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebilligt hat.“
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