- 18.07.2025, 11:05:05
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RTR-Verordnung schließt Lücke: Rufnummernmitnahme in Ausnahmefällen ohne Nummernübertragungsinformation möglich
RTR novelliert Nummernübertragungsverordnung 2022 zugunsten von Nutzer:innen – Besserstellung tritt ab 3. November in Kraft
„Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem Anbieter überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar nicht möglich. Die Betroffenen konnten dann mit ihrem Mobiltelefon plötzlich nicht mehr telefonieren und waren auch nicht erreichbar. Sie konnten aber auch nicht den Anbieter wechseln. Diese Lücke haben wir nun per RTR-Verordnung geschlossen,“ erklärt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, anlässlich des Inkrafttretens der novellierten Nummernübertragungsverordnung 2022.
Um eine Rufnummer zu einem anderen Mobilnetzanbieter portieren zu können, muss der abgebende Betreiber den Endnutzer:innen die sogenannte Nummernübertragungsinformation („NÜVI“) aushändigen. Diese enthält wesentliche Informationen zum Handyvertrag. „In der Vergangenheit haben Anbieter fallweise unerwartet den Betrieb eingestellt und ihre Kund:innen sprichwörtlich im Regen stehen lassen: Denn ohne NÜVI können sie nicht zu einem anderen Anbieter wechseln. Das ist ab 3. November anders. Wir haben in die Nummernübertragungsverordnung eine spezielle Regelung aufgenommen, die für solche Fälle und unter strengen Voraussetzungen eine Rufnummernmitnahme ohne NÜVI ermöglicht,“ führt Steinmaurer aus.
Weiters wurden in der Verordnung einige Konkretisierungen – insbesondere in Bezug auf die Bekanntgabe des Vertragsfortführungswunsches – vorgenommen. So hat der abgebende Anbieter in der NÜVI anzugeben, in welcher Form der bzw. die Endnutzer:in mit ihm in Kontakt treten kann, wenn ein Fortführungswunsch besteht.“
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
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MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Fachbereich Telekommunikation und Post
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