• 17.07.2025, 22:19:02
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  • OTS0134

Bundesrat: 140 Gesetzesanpassungen zur Informationsfreiheit passieren Länderkammer

Auch Adaptierung der Geschäftsordnung des Bundesrats ist auf Schiene

Wien (PK) - 

Die für das neue, ab 1. September geltende, Informationsfreiheitsgesetz notwendig gewordenen Anpassungen in 140 Gesetzen nahmen heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde und wurden mehrheitlich befürwortet. Damit müssen unter anderem staatliche Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, ab September bereits ab einem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden.

Beschlossen haben die Bundesrät:innen darüber hinaus eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundesrats an die ab 1. September geltende Rechtslage in Sachen Informationsfreiheit. Ebenso erteilten sie einer Novellierung des Informationsordnungsgesetzes und des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes ihre Zustimmung. Beide Beschlüsse fielen einstimmig.

Darüber hinaus hat - gegen die Stimmen der FPÖ - ein neues Datenzugangsgesetz den Bundesrat passiert. In Umsetzung einer EU-Verordnung soll der Zugang von Forscher:innen und Unternehmen zu geschützten öffentlichen Daten erleichtert werden. Dazu wird unter anderem eine zentrale Informationsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet.

Anpassung von zahlreichen Gesetzen an das neue Grundrecht auf Information

Im Vorfeld des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September sollen zahlreiche Gesetze an die neue Rechtslage angepasst werden, angefangen vom Amtshaftungsgesetz über das Epidemiegesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen zu streichen und die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst. An geltenden Verschwiegenheitspflichten - etwa für Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen - wird nicht gerüttelt. Größere Änderungen sieht das Gesetzespaket im Transparenzdatenbankgesetz vor. So ist vorgesehen, ab September im Transparenzportal alle staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie über dem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ liegen. Zudem ist geplant, den Datenbestand der Datenbank um Steuererleichterungen aller Art zu erweitern. Ebenso wird eine Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.

Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand "Verletzung des Amtsgeheimnisses" durch die neue Strafbestimmung "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung" ersetzt, wobei die Strafdrohung mit bis zu drei Jahren dieselbe bleibt. Auch einige nicht mit der Informationsfreiheit in Zusammenhang stehende Vorhaben enthält die umfangreiche Sammelnovelle: So sollen Pflegschaftsgerichte künftig wieder verpflichtend über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren informiert und der Quereinstieg in landwirtschaftliche Schulen ermöglicht werden. Die Sammelnovelle fand ebenso mehrheitliche Zustimmung wie zwei aus dem Paket getrennt dazu vorgelegte Novellen mit Änderungen im Bankwesengesetz und im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz .

Debatte über die Informationsfreiheit

Einen bedeutenden Reformschritt in Richtung Offenheit und Transparenz sah Staatssekretär Alexander Pröll. Damit verbunden sei eine neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit sowie eine neue Kultur der Transparenz.

Es wäre angebracht gewesen, allen Gemeinden - und nicht nur jenen ab 5.000 Einwohner:innen - die proaktive Veröffentlichungspflicht vorzuschreiben, meinte Werner Gradwohl (FPÖ/St). So könnten die "Ortskaiser" weiter nach Belieben schalten und walten. Zudem befand Gradwohl eine Verschlechterung der Rechtslage bei der bisher auf Verlangen erfolgten Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden.

"Echte Transparenz" und eine "echte unbürokratische Information der Bürger", forderte Herbert Kober (FPÖ/St) und kritisierte die nunmehrige Regelung als "Alibigesetz". So werde die Amtsverschwiegenheit zwar formal aus der Verfassung gestrichen, in der Praxis aber durch Ausnahmen und schwammige Bestimmungen ersetzt.

Die Informationserteilung werde zur Regel und die Geheimhaltung zur Ausnahme, erklärte hingegen Franz Ebner (ÖVP/OÖ). Er sah darin einen Schritt zu mehr Transparenz, Bürgernähe sowie hin zu einer offeneren Verwaltung. Dies werde das Vertrauen in die Verwaltung stärken, zeigte er sich überzeugt. Einen Meilenstein für "echte Transparenz und Zukunftspolitik" begrüßte Christoph Thoma (ÖVP/V) und forderte die Freiheitlichen zu "konstruktiven Vorschlägen" auf.

Einen Paradigmenwechsel und einen Meilenstein, der Transparenz für Bürger:innen ermöglicht, das parlamentarische Interpellationsrecht ergänzt und zur Korruptionsbekämpfung beiträgt, sah auch Christoph Matznetter (SPÖ/W).

Es sei ein Meilenstein, dass das Amtsgeheimnis als eines der letzten in Europa abgeschafft worden sei, betonte Elisabeth Kittl(Grüne/W). Mit dem Gedanken einer offenen und modernen Verwaltung sei aber nicht in Einklang zu bringen, dass Akten, die in Ministerien entstehen, nur mit Zustimmung der ehemaligen Amtsträger:innen eingesehen werden können, kritisierte Kittl. So müssten aktuell Mitglieder der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt ihr Schriftgut dem Staatsarchiv übergeben. Dieses Schriftgut bleibe dann zwischen 25 und 30 Jahren versiegelt. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, wollte Kittl daher erreichen, dass auch das Archivrecht an die Informationsfreiheit angepasst wird.

Sandra Jäckel (FPÖ/V) kritisierte den Sektenbericht der Bundesstelle für Sektenfragen als "ideologisch aufgeladenen Denunziantenkatalog".

Anpassung der Geschäftsordnung des Bundesrats

Mit der Novellierung der Geschäftsordnung des Bundesrats tragen die Bundesrät:innen dem Umstand Rechnung, dass die ab September bestehende Verpflichtung, Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse aktiv zu veröffentlichen, nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für den Bereich das Gesetzgebung gilt. In Bezug auf den Bundesrat wird dafür der jeweilige Bundesratspräsident bzw. die jeweilige Bundesratspräsidentin zuständig sein, wobei in grundsätzlichen Fragen Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten ist. Veröffentlicht werden sollen die Informationen - analog zu den Bestimmungen für den Nationalrat - auf der Website des Parlaments. Ergänzend dazu werden auch das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz novelliert : Dabei geht es vor allem um Begrifflichkeiten und die Gewährleistung, dass vertrauliche und geheime Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend klassifiziert werden können. (Schluss Bundesrat) pst/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar


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