• 17.07.2025, 18:26:32
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Verbot von aromatisierten Tabaksticks passiert den Bundesrat

Grünes Licht auch für Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln

Wien (PK) - 

Verbot von aromatisierten Tabaksticks passiert den Bundesrat

Grünes Licht auch für Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln

Gemäß einer EU-Richtlinie dürfen "erhitzte Tabakerzeugnisse" künftig keine Aromen mehr enthalten, wie es für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen bereits jetzt gilt. Nach der einhelligen Zustimmung im Nationalrat unterstützte heute auch der Bundesrat diese Neuregelung ohne Gegenstimmen. Konkret geht es dabei um die sogenannten Tabaksticks, die in Erhitzungsgeräten verwendet werden.

Mit Stimmeneinhelligkeit passierte auch ein Antrag der Koalitionsparteien die Länderkammer, der auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Produkte, die unter der Kostenerstattungsgrenze liegen, soll damit um drei Jahre verlängert werden. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung ab September 2025 von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.

Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig ohne Aroma

Mit der Umsetzung von EU-Vorschriften wird das Verbot des Zusatzes von Aromen auf sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma (Tabaksticks) ausgeweitet. Verschärft werden dabei auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den Produkten um "Rauchtabakerzeugnisse" handelt, soll es keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu "Informationsbotschaften" sowie "gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen" geben, wie das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen vorgeschrieben ist. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.

An die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens wies Sebastian Forstner (SPÖ/OÖ) hin. Das Verbot aromatisierter Tabaksticks sei ein wichtiger Schritt, der dankenswerterweise parteiübergreifend gesetzt werden konnte. Bei neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten würden die zugesetzten Aromen Genuss versprechen und die Harmlosigkeit der tatsächlich stark suchterzeugenden Substanzen suggerieren. Forstner begrüßte die Ankündigung der Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Ulrike Königsberger-Ludwig, dass im Herbst noch weitere Schritte im Kampf gegen Nikotinprodukte folgen sollen.

Die Anzahl der Raucher:innen haben in den letzten Jahrzehnten zwar abgenommen, stellte Markus Stotter (ÖVP/T) fest. Die Zahl der Tabakprodukte nehme aber weiterhin zu. Die Entscheidung, zu diesen Produkten zu greifen, stehe erwachsenen Personen selbstverständlich frei. Allerdings müsse man dort eingreifen, wo versucht werde, Jugendliche direkt anzusprechen und sie zu einer lebenslangen Sucht zu verführen.

Auch Günter Pröller (FPÖ/OÖ) sah einen wichtigen Schritt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die FPÖ beteilige sich aber nicht am "Raucherbashing". Erwachsenen solle es weiterhin freistehen, die Tabakprodukte zu konsumieren, die sie wollen.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) begrüßte die neuen Regelungen. Die Zahl der Raucher:innen sei zwar gesunken. Kinder und Jugendliche würden jedoch durch harmlos wirkende neue Produkte, wie etwa Nikotinbeutel, frühzeitig in Kontakt mit schädlichen nikotinhaltigen Produkten kommen. Die Bundesrätin forderte in einem Entschließungsantrag daher Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz und eine bessere Regelung des Verkaufs von solchen Produkten. In einem weiteren Antrag forderte Hauschildt-Buschberger ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Die beiden Anträge fanden keine Mehrheit.

Schumann: Neuartige Tabakprodukte müssen klar als gesundheitsschädlich gekennzeichnet werden

Gesundheitsministerin Korinna Schumann sagte, sie freue sich, dass mit dem Beschluss zum Nichtraucher:innenschutz ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden könne. Die Umsetzung der EU-Richtlinie reagiere darauf, dass es viele neue Entwicklungen bei Tabakprodukten gebe. Nun vereinheitliche man die Bestimmungen für diese Produkte. Damit werde sichergestellt, dass auch neuartige Tabakprodukte, die über Erhitzungsgeräte konsumiert werden, klar als gesundheitsschädliche Produkte und Suchtmittel gekennzeichnet werden müssen.

Arzneimittel: Infrastruktursicherungsbeitrag wird in reduzierter Form um drei Jahre verlängert

Das 2023 beschlossene Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln sieht als zentrale Steuerungsmaßnahme einen Infrastruktursicherungsbeitrag vor. Die Koalitionsparteien haben per Initiativantrag eine Herabsetzung des Beitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro Handelspackung auf den Weg gebracht. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser Betrag drei Jahre lang gelten, also bis zum 31. August 2028.

Mit dem Gesetz wird auch die Bereitstellung von Lagerstandsdaten geregelt. Diese sollen die Basis für den Aufbau eines Monitoring-Systems zur Früherkennung von Lieferengpässen und zur gesundheitspolitischen Steuerung bei Arzneimitteln bilden. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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