- 17.07.2025, 15:40:02
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SPÖ – Bundesrat beschließt einfacheren Zugang zu Spezieller Strafregisterbescheinigung
Fraktionsübergreifender Antrag führt zu Entlastung für Kinder- und Jugendorganisationen und fördert Kinderschutz
Wer mit Kindern arbeitet, trägt große Verantwortung. Daher verlangen viele Einrichtungen von ihren Mitarbeiter:innen die „Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“, die nachweist, dass keine einschlägigen Vorstrafen – etwa wegen sexueller Gewalt – vorliegen. Der Zugang dazu ist bürokratisch und kostet. Das soll sich nun ändern: Ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundesrat fordert, dass die Bescheinigung auch online über ID-Austria beantragbar sein soll. Mitarbeiter:innen von Kinder- und Jugendorganisationen soll sie künftig kostenlos zur Verfügung stehen. „Wer mit Kindern arbeitet, verdient Respekt und Unterstützung – keine bürokratischen Hürden und Zusatzkosten“, so Daniela Gruber-Pruner, SPÖ-Kinderrechte-Sprecherin im Bundesrat. ****
Im Gegensatz zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung kann die spezielle Variante nicht online beantragt werden. Stattdessen ist ein Termin bei der Bezirksbehörde nötig, inklusive persönlicher Abholung und Vorlage eines Dienstgeberformulars. Die Gebühren schwanken österreichweit zwischen 2,50 und 35 Euro. Da viele Organisationen regelmäßige Erneuerungen verlangen, um ihre Kinderschutz-Konzepte einzuhalten, summieren sich Aufwand und Kosten rasch.
„Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Instrument für den Kinderschutz, daher müssen wir den Zugang dazu erleichtern“, betont SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. „Alles, was hilft, die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigung für alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, unbürokratischer und mit weniger oder gar keinen Kosten zu machen, gehört unterstützt. Daher handeln wir jetzt mit diesem Allparteienantrag“, so die ÖVP- Bundesrätin und ehemalige Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler, die den Antrag ebenfalls gemeinsam mit allen anderen Fraktionen einbringt.
Künftig soll die Bescheinigung auch online über ID-Austria beantragbar sein und für Mitarbeiter:innen von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos zur Verfügung stehen. Aufgekommen ist das Thema bei einem Besuch der Mitglieder des Kinderrechte-Ausschusses des Bundesrates in einem Salzburger Kinderschutz-Zentrum im Rahmen der Salzburger Bundesratspräsidentschaft. Nach dem Beschluss liegt der Ball bei der Bundesregierung, die die notwendigen Anpassungen im Verfahren vornehmen soll. „Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir den Kinderschutz stärken und Ehrenamtliche durch klare und einfache Verfahren entlasten. So geht ehrliche Politik, die den Menschen etwas bringt“, so Gruber-Pruner und Eder-Gitschthaler. (Schluss) mf/bj
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