• 14.07.2025, 09:01:36
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Wiener Taxi-Innung unterstützt verstärkte Kontrollen der Stadt

Die Wiener Taxi-Innung begrüßt die geplante „Aktion scharf“ der Stadt Wien; illegale Fahrten durch Fahrtenvermittler verzerren die Branche und lassen Qualitätsstandards leiden.

Ekrem Gönültas, Obmann der Wiener Taxi-Innung („Fachgruppe
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“)
Wien (OTS) - 

Wien, 14.7.25 – Tagtäglich sind in Wien rund 6.000 Taxis im Einsatz. „Als wichtiger Teil des Personennahverkehrs stehen für die Fahrer dabei Service, Kundensicherheit, Qualität und Sauberkeit an oberster Stelle“, erklärt Ekrem Gönültas, Obmann der Wiener Taxi-Innung („Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“). Daher begrüßt die Branche die Pläne der Stadt Wien, durch eine „Aktion scharf“ gesetzlich geregelte Vorgaben zu Mindeststandards bei Fahrzeugen sowie die Einhaltung von Fahrgastrechten strenger zu kontrollieren und Missachtung hart zu bestrafen, wie es im aktuellen Regierungsprogramm der Stadt vorgesehen ist.

Die Taxi-Innung plädiert bei den geplanten Kontrollen dafür, einen weiteren Schwerpunkt auf grundlegende Vorgaben – allen voran ein gültiger Taxischein und eine Konzession – zu setzen. „Wir stehen der Stadt Wien mit unserer Expertise gerne zur Seite und bringen uns als aktiver Partner in die geplanten Kontrollen ein“, sagt Gönültas. Ein gemeinsames Vorgehen wäre für die Taxi-Innung auch nichts Neues: Es gibt Schwerpunktaktionen zusammen mit der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Wien, der Finanzpolizei und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.

Illegale Fahrten durch Fahrtenvermittler im Fokus

„Unsere Taxiunternehmen und die Lenker halten sich an hohe Standards und Gesetze. Damit schaffen und sichern sie Qualität. Das darf nicht durch illegale Fahrten über Fahrtenvermittler-Plattformen, die sich nicht an die Regeln halten, verzerrt werden“, so Gönültas. Rechtlich vermitteln Plattformen nur Fahrten und müssen sich daher, zum Unterschied zu Taxi-Unternehmen, auch nicht an das Gelegenheitsverkehrsgesetz halten: Für die Einhaltung der bestehenden Gesetzgebung sind nämlich die Lenker und Taxi-Unternehmen individuell verantwortlich.

Daher kommt es vor, dass man über eine Vermittlungsplattform Fahrer bekommt, die keine gesetzmäßigen Wiener Taxilenker sind. Sie verfügen über keinen Taxischein, besitzen kein Kennzeichen, das auf TX endet, und fahren mit Privatautos oder unerlaubt mit Taxi-Konzessionen aus Niederösterreich. Diese Personen nutzen Plattformen, die keine freiwillige Selbstkontrolle der dort angemeldeten Fahrer durchführen. „Das wollen und müssen wir in Zusammenarbeit mit den Behörden und seriösen Fahrtenvermittlern ändern“, unterstreicht Gönültas. „Wir fordern eine Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, damit dieses auch Vermittlungsplattformen umfasst.“

Mehr Fairness für echte Taxis

Sonst kann im Sinne der Passagiere nicht garantiert werden, dass Fahrer eine aufrechte Gewerbeberechtigung und Fahrerlaubnis in Form eines Taxilenkerausweises haben. Dies kann dazu führen, dass Passagiere im Fall eines Unfalls während der Fahrt nicht versichert sind.

Durch diese schwarzen Schafe steigt unerlaubterweise die Konkurrenz. „Unsere Wiener Mitglieder verlieren dadurch massiv an Geschäft. Die Dumping-Konditionen dieser illegalen Praktiken führen zu einem Mangel an Qualitätsstandards für die Kundschaft, was sich negativ auf die Branche auswirkt“, erklärt Gönültas. „Wir plädieren hier für mehr Fairness für unsere Branche – als echte Taxis halten wir uns an die Regeln und Standards. Dies sollten auch alle Fahrtenvermittler tun.“

Sieben Fahrgastrechte

Konzessionierte Wiener Taxis – erkennbar an der Kennzeichenendung TX, ATX, BTX oder CTX - sind verpflichtet, Info-Karten mit den Rechten der Fahrgäste mitzuführen. In jedem Taxi befindet sich außerdem ein QR-Code, über den man neben den Fahrgastrechten in deutscher und englischer Sprache auch zu einem Bewertungsformular gelangt. Alternativ kann Feedback zu einer Fahrt über www.taxifeedback.at gegeben werden. Die sieben relevantesten Fahrgastrechte lauten:

  1. Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.

  2. Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.

  3. Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.

  4. Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.

  5. Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.

  6. Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.

  7. Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für Sie sein.

Rückfragen & Kontakt

Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Pkw
Telefon: +43 1 514 50-3495
E-Mail: taxi@wkw.at
Website: https://wko.at/wien/taxi

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