- 11.07.2025, 18:44:33
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FPÖ – Nemeth: „U-Ausschuss blockiert – ÖVP betreibt Schutz ihrer eigenen Machtinteressen!
Blockade durch „Ampel-Koalition“ ist politisch und rechtlich falsch
Mit deutlicher Kritik auf die Blockade des von der FPÖ eingebrachten Verlangens zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses reagierte heute FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter NAbg. Mag. Norbert Nemeth: „Der Geschäftsordnungsausschuss hat zu unserem Bedauern einen Beschluss mit den Stimmen der Ampel-Koalition gefasst, wonach unser Verlangen unzulässig sei.“ Dieser Beschluss sei weder politisch noch rechtlich haltbar: „Es wird behauptet, es sei kein inhaltlicher, personeller oder zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden Themenblöcken erkennbar. Das ist falsch, zumal sich der Zusammenhang bereits aus dem Betreff ergibt und selbsterklärend ist. Da wie dort geht es darum, ob eine unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP stattgefunden hat.“
Auch der Vorwurf, das Verlangen sei nicht ausreichend begründet, sei unhaltbar: „Das ist erstens wieder falsch und zweitens rechtlich irrelevant, zumal es in der Geschäftsordnung überhaupt keine Begründungspflicht für solche Verlangen gibt. Es wird moniert, dass das Erledigungsverfahren nicht abgeschlossen sei, ehe das Einleitungsverfahren – das jetzt blockiert wird – begonnen hat. Das ist hanebüchen!“ Dass die Untersuchungsziele nicht genannt seien, wies Nemeth ebenso zurück: „Auch das ist hanebüchen, weil das Untersuchungsziel eines jeden Untersuchungsausschusses die Klärung einer politischen Verantwortung ist.“
Besonders brisant sei, dass gegen den FPÖ-Antrag nun Argumente vorgebracht würden, die in der Vergangenheit von der ÖVP selbst verwendet und damals nicht beanstandet worden seien: „Es sei, so die Ampel, nicht in Ordnung, das Verhalten von ‚mit der ÖVP verbundenen Personen‘ untersuchen zu wollen. Ich verweise auf das Verlangen der ÖVP aus der letzten Gesetzgebungsperiode, in dem genau diese Formulierung im Hinblick auf SPÖ und FPÖ verwendet wurde. Damals war das zulässig – und plötzlich soll es unzulässig sein?“ Auch in Bezug auf den Kritikpunkt, wonach staatsanwaltschaftliches Handeln untersucht werden solle, gelte dasselbe Maß: „Wenn es gegen SPÖ und FPÖ geht, ist das in Ordnung. Wenn es gegen die ÖVP geht, dann nicht.“
„Die ÖVP unterstellt uns etwas, was sie selbst getan hat. Sie sagt, unser Verlangen sei falsch, weil wir zwei Themen verbinden, die nichts miteinander zu tun hätten. Dabei übersieht sie, dass der Geschäftsordnungsausschuss das ÖVP-Verlangen vom Dezember 2023 auf Einsetzung des sogenannten ‚Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses‘ für gänzlich zulässig befunden hat – obgleich damals zwei Dinge verbunden wurden, die tatsächlich nichts miteinander zu tun hatten – nämlich die SPÖ und die FPÖ. Es scheint, als gäbe es in diesem Haus zwei Geschäftsordnungen: eine für die ÖVP und eine für alle anderen. Allein dieser Missstand beweist, wie berechtigt unser Verlangen ist“, so Nemeth abschließend.
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