Auch Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit ist auf Schiene
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch drei internationale Abkommen aus dem Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann genehmigt. Dabei geht es zum einen um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ungarn und der Slowakei im Rettungsdienst und zum anderen um pensionsrechtliche Verbesserungen für Personen, die sowohl in Österreich als auch in der Mongolei gearbeitet haben. Ein Entschließungsantrag der FPÖ fand keine Mehrheit: Die Freiheitlichen plädierten dafür, auch mit Italien ein bilaterales Abkommen über grenzüberschreitende Rettungseinsätze abzuschließen, wobei laut Sozialministerin Korinna Schumann bereits Verhandlungen über die Verbindungsstelle der Bundesländer geführt werden.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
Die beiden Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst wurden vom Nationalrat einhellig gebilligt. Mit den Abkommen wollen die Abgeordneten insbesondere sicherstellen, dass Unfallopfer möglichst rasch medizinische Hilfestellung erhalten und sie in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung - unabhängig von den Staatsgrenzen - gebracht werden können. Die beiden Staatsverträge sollen den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen in Grenzgebieten schaffen, wobei sich etwa das Abkommen mit der Slowakei ausdrücklich auf die Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien bezieht.
Im Konkreten soll etwa die erforderliche Ausweispflicht bei Grenzüberschreitungen temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt werden. Zudem wird festgelegt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll.
Breite Zustimmung zu den Abkommen
Ausdrücklich begrüßt wurden die beiden Abkommen unter anderem von den Abgeordneten Mario Lindner (SPÖ) und Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). Wenn es eine Notsituation gebe, dürften Staatsgrenzen keine Rolle spielen, sagte Scheucher-Pichler. Auch Lindner hob die Notwendigkeit hervor, Menschen in Notlage grenzüberschreitend helfen zu können.
Zustimmung zu den Abkommen kam auch von der FPÖ. Christofer Ranzmeier und Peter Wurm hinterfragten allerdings, warum es in der EU derartige bilaterale Verträge überhaupt brauche. Unbürokratische grenzüberschreitende Rettungseinsätze sollten selbstverständlich sein, meinten sie.
Grüne fordern neues Sanitätergesetz
Dazu hielten Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) fest, dass es in den Ländern unterschiedliche Standards gebe, etwa was die Sanitäterausbildung betreffe. Es brauche daher spezielle Vereinbarungen, damit Sanitäter:innen auch in Nachbarländern rechtssicher lebensrettende Maßnahmen durchführen könnten. So beträgt Schallmeiner zufolge die Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin in den Nachbarländern Österreichs in der Regel drei bis vier Jahre, während Österreich mit maximal 980 Stunden weit hinterherhinke. Er forderte vor diesem Hintergrund, das Sanitätergesetz endlich zu novellieren und warf unter anderem dem Land Oberösterreich eine Blockadehaltung vor.
FPÖ drängt auf Rettungsdienste-Abkommen mit Italien
Was den von FPÖ-Abgeordnetem Ranzmeier eingebrachten Entschließungsantrag betreffend den Abschluss eines derartigen Abkommens mit Italien betrifft, äußerte sich Schallmeiner empört über die Begründung der Initiative im Plenum. Ranzmeier hatte unter anderem von einer "Unrechtsgrenze am Brenner" gesprochen. Letztendlich stimmten die Grünen dem Entschließungsantrag - anders als die Koalitionsparteien - aber zu.
Als Ziel des Abkommens mit Italien nannte Ranzmeier eine verstärkte Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen Nord- und Osttirol auf der einen Seite und Südtirol auf der anderen Seite. Dabei geht es der FPÖ etwa um die wechselseitige Anerkennung der Befugnisse und Qualifikationen von Rettungspersonal, klare Regeln für grenzüberschreitende Einsätze und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Leitstellen, um sicherzustellen, dass bei Notfällen stets das nächstgelegene Rettungsmittel zum Einsatz komme. Dazu braucht es Ranzmeier zufolge auch die Implementierung gemeinsamer Kommunikationssysteme.
Laut Sozialministerin Korinna Schumann wurde ein erstes Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst bereits 2016 mit Tschechien abgeschlossen. Dieses hat sich ihr zufolge bewährt. Auch mit Deutschland und Slowenien sei man in Verhandlungen. Was Italien betrifft, werden ihr zufolge die Verhandlungen von der Verbindungsstelle der Bundesländer geführt.
FPÖ kritisiert Abkommen mit der Mongolei
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen genehmigte der Nationalrat das von der Regierung vorgelegte Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit. Es orientiert sich an ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden werden.
Mit großen finanziellen Auswirkungen rechnet die Regierung allerdings nicht. Laut Sozialministerin Schumann geht das Sozialministerium davon aus, dass durch den Vertrag höchstens fünf Personen pro Jahr zusätzliche Pensionsansprüche geltend machen können. Die FPÖ lehnte das Abkommen dennoch ab. Abgeordneter Peter Wurm glaubt, dass vor allem Mongolen und Mongolinnen vom Abkommen profitieren werden, nachdem ihm zufolge ungefähr 1.000 Mongol:innen in Österreich aber nur ein bis zwei Dutzend Österreicher:innen in der Mongolei leben. Es sei nicht im Interesse der Österreicher:innen Pensionszahlungen für mongolische Staatsbürger:innen zu finanzieren, meinte er.
NEOS: Auch österreichische Unternehmen profitieren vom Abkommen
Dem hielten Johannes Gasser (NEOS) und Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) entgegen, dass man, wenn man in die Pensionsversicherung eingezahlt habe, auch die erworbenen Pensionsansprüche ausgezahlt bekommen solle. Auch im Falle der Mongolei gelte das Versicherungsprinzip, sagte Gasser. Ähnliche Abkommen gebe es auch mit der Schweiz und mit Liechtenstein, davon würden viele Österreicher:innen profitieren. In einer internationalen Welt seien solche Abkommen wichtig, betonte der NEOS-Abgeordnete, zumal das vorliegende Abkommen auch österreichischen Unternehmen zugutekomme, die in der Mongolei tätig seien. Auch Sozialministerin Korinna Schumann wies darauf hin, dass sich das Abkommen in eine Reihe ähnlicher Abkommen über soziale Sicherheit einreihe. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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