• 10.07.2025, 20:27:32
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Verbot von aromatisierten Tabaksticks im Nationalrat einstimmig beschlossen

Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS zielt auf Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln ab

Wien (PK) - 

Gemäß einer EU-Richtlinie dürfen "erhitzte Tabakerzeugnisse" künftig kein Aroma mehr enthalten. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Die diesbezügliche Regierungsvorlage wurde heute nun auch im Nationalrat einstimmig beschlossen. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind.

Mit der nun vorliegenden Lösung konnte ein EU-Vertragsverletzungs-verfahren abgewendet werden, da die Umsetzung der europäischen Vorgaben in Österreich seit zwei Jahren ausständig gewesen sei, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor. Sie erwartete sich davon deutliche Fortschritte in den Bereichen Jugendschutz und Gesundheit; dennoch müssten aber weitere Schritte folgen. Nach der "Pflicht" werde im Herbst dann die "Kür" folgen, kündigte Königsberger-Ludwig an.

Weiters beschloss der Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen einen Antrag der Koalitionsparteien, der auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag, der von Arzneimittel-Großhändlern für Produkte, die unter der Kostenerstattungsgrenze liegen, beantragt werden kann, soll daher um Jahre verlängert werden. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung ab September 2025 von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.

Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig auch ohne Aroma

Entsprechend den EU-Vorschriften wird das bereits für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot nun auf sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma (Tabaksticks) ausgeweitet. Von der Regelung nicht erfasst sind etwa die E-Zigaretten, bei denen eine - nikotinhaltige oder nikotinfreie - Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.

Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den Produkten um "Rauchtabakerzeugnisse" handelt, soll es keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu "Informationsbotschaften" sowie "gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen" geben, so wie das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen vorgeschrieben ist. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.

Einhellige Zustimmung der Fraktionen zum Ausbau des Nichtraucherschutzes

Da die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Rauchen verheerend seien, unterstütze auch seine Fraktion die Regierungsvorlage, konstatierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Man schätze, dass allein in Europa rund 700.000 Todesfälle und 27 % der Krebserkrankungen auf das Rauchen zurückzuführen seien. Österreich nehme dabei auch eine unrühmliche Position ein, da der Anteil an Raucher:innen 2 % über dem EU-Durchschnitt liege. Wichtig wäre es nun, auch eine Regelung für die vielen anderen nikotinhältigen Produkte zu finden, wie z.B. für die Liquids oder die Nikotinbeutel (Pouches). Dabei sollte aber eine Lösung mit Hausverstand angestrebt werden, wünschte sich Kaniak. Außerdem sollten erwachsene Menschen weiterhin selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten wollen, unterstrich Peter Wurm (FPÖ), der vor einem "Raucher-Bashing" warnte.

Auch Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) machte in der Debatte über die Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) darauf aufmerksam, dass laut WHO mehr als sieben Millionen Menschen pro Jahr direkt an den Folgen des Tabakkonsums sterben würden. Auch wenn die Zeiten, wo noch überall geraucht worden sei, der Vergangenheit angehören, müsse man auf neue Entwicklungen reagieren. Oft würden gerade Jugendliche durch aromatisierte Produkte animiert, mit dem Rauchen zu beginnen. Seine Fraktionskollegin Petra Tanzler merkte noch an, dass das Verkaufsvolumen derartiger Produkte in den letzten Jahren stark zugenommen habe. Wichtig sei auch, dass die Kennzeichnungs-bestimmungen verschärft werden.

Kira Grünberg (ÖVP) legte ebenso ihren Fokus auf den Schutz der Jugendlichen vor dem Rauchen, da diese Gruppe zunehmend Tabakprodukte konsumiere. Die gesundheitlichen Auswirkungen seien gravierend, betonte Grünberg, in Österreich würden 14.000 Menschen pro Jahr an den Folgen des Rauchens sterben. Da es keine "harmlosen" Formen des Konsums gebe und Aromen wie Minze, Mango oder Vanille die Schädlichkeit der Produkte verschleiern würden, sei sie froh darüber, dass nun weitere Maßnahmen gesetzt werden.

Fiona Fiedler (NEOS) räumte ein, dass mit der vorliegenden Novellierung "nicht sehr viel gemacht werde". Es werde ein erster notwendiger Schritt gesetzt, um eine Gleichstellung zwischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen bezüglich der Aromen zu schaffen. Keine Einschränkungen gebe es jedoch etwa bei den Vapes, die vor allem bei Jugendlichen beliebt seien. In Österreich gebe es ihrer Meinung nach daher noch viel Aufholbedarf, vor allem was die Gesundheitskompetenz und die Prävention angehe. So seien im letzten Jahr rund 4.000 Menschen an Lungenkrebs gestorben, zeigte Fiedler auf.

Zustimmung zur Novelle kam auch von den Grünen, die sich aber noch viel weitreichendere Regelungen gewünscht hätten. Dazu hätte schon der frühere Minister Rauch einen Entwurf zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz ausgearbeitet, der nicht nur die E-Zigaretten und Pouches geregelt, sondern auch ein Rauchverbot an Spielplätzen umfasst hätte, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) ins Treffen. Es gebe auch schon Fälle, wo durch das Wegschmeißen von Einweg-Vapes Brände ausgelöst worden seien. Diese müssten seiner Ansicht nach generell verboten werden. All diese Forderungen lagen auch in zwei von ihm im Laufe der Sitzung eingebrachten Entschließungsanträgen vor, die aber keine Mehrheit fanden.

Arzneimittel: Infrastruktursicherungsbeitrag wird in reduzierter Form um drei Jahre verlängert

Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 der Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun einen Initiativantrag vorgelegt, der eine Herabsetzung des Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro Handelspackung vorsieht und einstimmig angenommen wurde. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten.

Tägliche Information zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen

Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind sogenannte Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit). Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den Aufbau eines Monitoringsystems zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

FPÖ: Infrastruktursicherungsbeitrag muss deutlich erhöht werden

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von einem wichtigen Beschluss, der sich hinter einem "etwas sperrigen Titel" verbergen würde. Von dem Antrag betroffen seien nämlich rund 80 Millionen Medikamentenpackungen. Die Intention der Initiative wäre die Sicherstellung der Versorgung mit sehr günstigen Arzneimitteln, was aber mit der nun gefundenen Lösung wohl nicht erreicht werde, bezweifelte der freiheitliche Gesundheitssprecher. Denn allein in den letzten zwei Jahren hätten sich beispielsweise die Lohnkosten um rund 15 % oder die Ausgaben für Dieselbenzin um 30 % erhöht. Der Infrastruktursicherungsbeitrag müsste daher deutlich erhöht oder zumindest an die Inflation angepasst werden, um eine kostendeckende Lagerung und einen kostendeckenden Vertrieb zu gewährleisten, forderte Kaniak. Der von ihm dazu eingebrachte Abänderungsantrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Monitoringsystem soll Medikamentenengpässe verhindern

Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte daran, dass der Infrastruktursicherungsbeitrag schon unter der Vorgängerregierung eingeführt wurde, um Medikamentenengpässen entgegenzuwirken. Er hoffe, dass mit dem nun vorgesehenen 13 Cent das Auslangen gefunden werden könne. Für wichtig erachtete er das neue Monitoringsystem, das nun in ein Gesetz gegossen werde. Erneut plädierte er für die Einführung der sogenannten Wirkstoffverschreibung.

Der Infrastruktursicherungsbeitrag sei nicht dazu gedacht gewesen, sämtliche Lohn- und Preiserhöhungen für alle Zeiten abzudecken, gab Michael Seemayer (SPÖ) in Richtung der Freiheitlichen zu bedenken. Er erläuterte die zentralen Inhalte der Gesetzesänderung und wies unter anderem darauf hin, dass ab 2026 ein Monitoringsystem etabliert werde, um eine bessere Steuerung der Arzneimittel zu ermöglichen. Durch die Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags um drei Jahre werde zudem die Planungssicherheit erhöht, bekräftigte Verena Nussbaum (SPÖ).

Fiona Fiedler (NEOS) begrüßte die Etablierung einer besseren Datenbasis im Bereich der Arzneimittel, denn der "nächste Winter komme bestimmt". Auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hob die Einführung des Monitoringsystems hervor, das aktuelle Informationen über Lieferbestände und auch über mögliche Engpässe bei Arzneimitteln bereitstellen werde.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel verfolgt werde, die Verfügbarkeit von Medikamenten sicherzustellen und Lieferengpässe zu vermeiden. Die Höhe des Betrags sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete sie. Im Gegenzug habe der Pharmagroßhandel auch Planungssicherheit für drei Jahre erhalten. Sie denke, dass damit ein wirklich guter Verhandlungserfolg erzielt werden konnte. Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass zum ersten Mal nun ein Monitoringsystem eingerichtet werde, wodurch man Einblick in rund 80 % des Arzneimittelhandels erhalten werde. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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