Geänderte Vorschriften bringen inakzeptable Kompetenzerweiterung für die WHO und ihren Generaldirektor mit schweren Folgen für Österreich und seine Bevölkerung
"Die FPÖ hat sich zu diesem Dringlichen Antrag veranlasst gesehen, weil die Bundesregierung unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit und parlamentarischer Kontrolle dabei ist, weitgehende völkerrechtliche Verpflichtungen in Form der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften für Österreich und seine Bevölkerung einzugehen“, erklärte der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak in seiner Rede zur Begründung des Dringlichen Antrags „Nie wieder Coronaregime: Nein zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO“ und forderte die Bundesregierung dazu auf, innerhalb der Einspruchsfrist bis 19. Juli 2025 ein Veto dagegen einzulegen.
In ihrer aktuell vorliegenden und 2005 beschlossenen Form würden die Internationalen Gesundheitsvorschriften das zentrale völkerrechtlich bindende Instrument zur Bekämpfung internationaler Gesundheitskrisen darstellen und würden dabei den Zweck verfolgen, die grenzüberschreitende Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. „Das ist gut, das tragen wir Freiheitliche auch mit. Aber diese Änderungen gehen nun weit über diesen Zweck hinaus, sie führen zu Kompetenzerweiterungen der WHO und vor allem von deren Generaldirektor, die für uns vollkommen inakzeptabel sind“, führte Kaniak aus. Offensichtlicher Anlassfall für diese Änderungen sei die Corona-Pandemie gewesen, obwohl es 2022 sogar einen Prüfungsausschuss innerhalb der WHO gegeben habe, der das Vorgehen während der Pandemie untersucht hat und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es eigentlich gar keinen Änderungsbedarf gebe: „Dennoch wurde 2022 ein Änderungsprozess eingeleitet und erste Änderungen wurden sogar vorgenommen: Man hat die Einspruchsfrist gegen Änderungen von 18 auf zehn Monate verkürzt, genauso die Frist vom Beschluss bis zum Inkrafttreten von bisher zwei Jahren auf nur noch eines.“
Es stelle sich die Frage, warum diese Fristen verkürzt worden seien und wieso man sich für den Änderungsprozess nicht entsprechend Zeit gelassen habe, immerhin sei der letzten Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 ein Vorbereitungszeitraum von zehn Jahren vorausgegangen. „Jetzt hat das Ganze innerhalb von nur zwei Jahren unter massivem Druck und hinter verschlossenen Türen stattgefunden, bevor man im Vorjahr auf der Weltgesundheitsversammlung einen Kompromiss beschlossen hat, der gar nicht beschlossen werden hätte dürfen“, ging Kaniak auf den Umstand ein, dass der ausformulierte Entwurf vier Monate vor der Abstimmung den WHO-Mitgliedsstaaten zur Begutachtung vorgelegt werden hätte müssen, was aber nicht passiert sei. Um den Gründen für diesen schnellen Beschluss näher zu kommen, müsse man einen Blick auf die Finanzierungsstrukturen der WHO werfen. „16 Prozent entstammen den Pflichtbeiträgen der Mitgliedsstaaten, 77 Prozent aber machen freiwillige Spenden aus – und diese haben eine Besonderheit: 71 Prozent davon sind nämlich zweckgebundene Spenden. Das heißt, der Spender bestimmt im Vorfeld, was mit dem Geld passiert. Das ist ein Skandal, wenn eine internationale Organisation zu einem Auftragswerk ihrer Sponsoren wird und nicht die Interessen ihrer Mitgliedsstaaten vertritt! Nach dem WHO-Austritt der USA, des bisher größten staatlichen Beitragszahlers, wird dieser Skandal noch dramatischer und andere, etwa die ‚Bill & Melinda Gates-Stiftung‘, werden noch mehr Einfluss bekommen!“, warnte Kaniak.
Hinzu komme, dass mit den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften einer einzelnen Person – dem WHO-Generaldirektor – eine unglaubliche Machtfülle übertragen werde, für die es keinerlei Kontrollgremien oder Gerichte gebe, die man bei Missbrauchsfällen oder allfälligen Fehlentscheidungen anrufen könne, sondern lediglich beratende Gremien, deren Besetzung wohl nicht ohne Einfluss des Generaldirektors geschehen werde. „Der Generaldirektor selbst hat auch die Letztentscheidung darüber, ob eine pandemische Notlage vorliegt oder nicht. Und dabei ist es besonders problematisch, dass die Definition dieser pandemischen Notlage neu geschaffen wird und nicht mehr nur medizinische oder epidemiologische Kriterien aufweist, sondern bereits eintreten kann, wenn bloß die Gefahr einer Verbreitung besteht. Das heißt, auf Basis einer hypothetischen, nicht feststellbaren Gefahr kann der WHO-Generaldirektor zukünftig weltweit einen Ausnahmezustand ausrufen!“, schilderte Kaniak und skizzierte auch die Folgen für jeden Einzelnen in so einem Fall: „Die Bundesregierung wird dann angehalten, Maßnahmen gegenüber Personen zu treffen, die nicht, wie im alten Epidemiegesetz noch vorgesehen, ‚erkrankt‘, sondern ‚betroffen‘ sind. Das können Infizierte oder auch solche Menschen sein, bei denen zum Beispiel mittels PCR Viren nachgewiesen wurden, und gegen die dann Maßnahmen wie Absonderung, direkte medizinische Behandlungen und natürlich Kontaktverfolgung verhängt werden können!“
Neben den „Betroffenen“ gebe es mit den „verdächtigen Personen“ nun eine zweite Gruppe, die beobachtet und deren Kontakte verfolgt werden sollen: „Das kennen wir noch aus Corona, das sind zum Beispiel alle, die denunziert wurden. Diese Menschen sollen nicht nur beobachtet werden, sondern dürfen dann auch etwa in Quarantäne gesteckt werden. Die Kontaktverfolgung kann dann so weit gehen, dass jeder jemanden kennt, der eine Verdachtsperson ist, bis es die ganze Bevölkerung betrifft. Dieses Regulativ ist daher so schwammig formuliert, dass es Missbrauch Tür und Tor öffnet!“ Die ganze Bevölkerung könne dann auch medizinischen Maßnahmen, etwa Laboruntersuchungen, unterzogen und verpflichtet werden, medizinische Nachweise zu erbringen, warnte der FPÖ-Gesundheitssprecher vor „einer Rückkehr der Corona-Impfpflicht öffentlich und völkerrechtlich bindend“.
Doch nicht nur das Impfpflichtgesetz, sondern auch der „Grüne Pass“ sei ein besonderer „Aufreger“ in der Corona-Zeit gewesen. Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften würden derartigen Nachweisen ein ganzes Kapitel widmen: „Dieser ‚Grüne Pass‘ wird mit den neuen Vorschriften kommen, denn für die Reiseeinschränkungen oder ein schnelles Abrufen von Impf- oder Teststatus soll es eine internationale Vereinheitlichung geben!“ Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass die pandemische Notlage bereits beim Verdacht, vorbeugend, in Kraft treten könne. Doch während einerseits Reisebeschränkungen für die eigene Bevölkerung im Pandemiefall verhängt werden können, sollen leichtere Reisebestimmungen für bestimmte Personengruppen eingeführt werden. „Nicht nur für Gesundheitspersonal, wo es verständlich ist, sondern auch für Personen in einer lebensbedrohlichen oder humanitären Notlage – und das bedeutet nichts anderes, als dass illegale Einwanderer quer durch Europa reisen könnten, während die eigene Bevölkerung zu Hause abgesondert ist!“, brachte es Kaniak auf den Punkt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Freiheitlichen ist die Zentralisierung bei der Beschaffung medizinischer Güter, mit der man während Corona keine guten Erfahrungen gemacht habe, und die dazu führen könne, dass die österreichischen Steuerzahler für andere Länder zahlen müssen. Auch jenen, die Kritik an der freiheitlichen Ablehnung der geänderten Gesundheitsvorschriften üben und deren vermeintliche Freiwilligkeit behaupten würden, hielt Kaniak entgegen: „Wieso ist es dann erklärtes Ziel, die Durchsetzung dieser Vorschriften in den Mitgliedsländern zu stärken? Warum schafft man einen eigenen Ausschuss für deren Umsetzung und wieso müssen die Staaten nationale Koordinierungsstellen einrichten, die laufendes Reporting darüber an die WHO machen sollen? Und warum werden Staaten, die sich bei einer Annahme nicht an die Umsetzung halten, zuerst mit sanftem Druck, aber dann bis hin zu Schiedsverfahren sanktioniert?“
Abschließend appellierte NAbg. Mag. Gerhard Kaniak an die Bundesregierung, der freiheitlichen Forderung nach einem Veto gegen diese Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften zu folgen: „Wir Freiheitliche sind grundsätzlich nicht gegen internationale Kooperation zur Bekämpfung von Gesundheitskrisen, aber das hier geht zu weit und stellt eine unverhältnismäßige Ausweitung der WHO-Kompetenzen dar. Jetzt ist die letzte Chance für die Regierung, ein Veto einzulegen – als ‚Feigenblatt‘ kann sie den Formalfehler bei deren Beschluss benutzen. Jedenfalls werden wir Freiheitliche uns weiter dafür einsetzen, dass diese Regelungen nicht in unser nationales Recht kommen!“
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