• 09.07.2025, 13:57:06
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younion: Neue Hitzeschutzverordnung als erster guter Schritt für Arbeitnehmer:innenschutz

Gewerkschaft fordert Umsetzung auch für Gemeindebedienstete

Wien (OTS) - 

Erstmals gibt es in Österreich eine gesetzlich verankerte Hitzeschutzverordnung: Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft begrüßt dieses neue Regelwerk als entscheidenden Schritt zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten, die im Freien arbeiten. Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für Beschäftigte und klare Vorgaben für Arbeitgeber:innen.

Schutz für alle, die draußen arbeiten

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, betont: „Als Gewerkschaft fordern wir, dass der Hitzeschutzplan auch für unsere Gemeindebediensteten und Beschäftigten im kommunalen Bereich verpflichtend umgesetzt wird. Wer bei über 30 Grad auf Straßen, Friedhöfen oder in Grünanlagen arbeitet, braucht gesetzlich gesicherten Schutz vor gesundheitlichen Belastungen.“

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Hitzeschutzverordnung

Die Verordnung, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll, sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Verpflichtender Hitzeschutzplan bei Hitzewarnung der Stufe 2 (ab 30–34 °C) durch GeoSphere Austria

  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, etwa durch Arbeitszeitverlagerung, Beschattung, Tätigkeitswechsel

  • Persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. leichte Schutzkleidung, Kopfbedeckung, kühlende Kleidung, Sonnenschutz

  • Kühlung in Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit Übergangsfristen zur Nachrüstung

  • Trinkwasserbereitstellung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hitzebedingten Symptomen

  • Einsehbarkeit des Hitzeschutzplans an jedem betroffenen Arbeitsort

  • Gezieltere Feststellung von Mängeln in Betrieben durch die Arbeitsinspektion

Ministerin Schumann: Ein Meilenstein im Arbeitnehmerschutz

Auch Arbeitsministerin Korinna Schumann unterstreicht die Bedeutung des neuen Regelwerks:

„Durch den Klimawandel steigt die Hitzebelastung und damit auch die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Freien arbeiten. Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals für sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog für jeden Hitzearbeitsplatz im Freien. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen damit bei einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria definierte Schutzmaßnahmen setzen.“

Rückfragen & Kontakt

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Referat für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 01/3136 - 83617
E-Mail: presse@younion.at

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