• 09.07.2025, 13:45:03
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FPÖ – Nemeth: „Stärkung der direkten Demokratie ist der Ampelkoalition kein Anliegen – das ist eine Schande!“

Wien (OTS) - 

Als „gute Nachricht“ für all jene, die Interesse an der Arbeit des Parlaments haben, die wissenschaftlich arbeiten und die sich für direkte Demokratie einsetzen und daran teilhaben wollen, bezeichnete heute der freiheitliche Klubobmann-Stellvertreter und Bereichssprecher für Geschäftsordnung und Immunität, NAbg. Mag. Norbert Nemeth in seiner Rede die Änderungen der Geschäftsordnung in Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Er betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung direktdemokratischer Referenden für Österreich: „Die direkte Demokratie in Österreich boomt – seit 2020 wurden mehr Volksbegehren eingebracht als von 1960 bis 2020. Uns Freiheitlichen ist der Ausbau der direkten Demokratie ein besonderes Anliegen, zumal wir nicht nur im Parlament seit vielen Jahren entsprechende Initiativen gesetzt haben, sondern auch in unserem Programm für die Nationalratswahl 2024 ein sehr umfangreiches Konzept zu deren Stärkung der vorgelegt haben. Zum Vergleich: Im Regierungsprogramm der schwarz-rot-pinken Ampelkoalition findet sich keine einzige Silbe über die Stärkung der direkten Demokratie. Das ist eigentlich eine Schande!“

Mit der Implementierung der Informationsfreiheit würden jedenfalls hinkünftig Informationen von sogenanntem „Allgemeinen Interesse“ auf der Homepage des Parlaments abgebildet. Was in welcher Art und Weise zu veröffentlichen sei, dazu gebe es seitens des Präsidenten des Nationalrates „ein umfangreiches Papier mit den entsprechenden Detailregelungen.“ „Dadurch ist gewährleistet, dass ab 1. September die Informationsfreiheit jedenfalls im Bereich des Parlamentes umgesetzt sein wird“, betonte Nemeth und bedankte sich auch bei all jenen Mitarbeitern, durch deren Arbeit diese Reform erst umgesetzt werden konnte.

„Worüber man sich allerdings in Zukunft unterhalten wird müssen, ist die Problematik der Beantwortungsfristen. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger das Recht, binnen vier Wochen eine Antwort zu erhalten. Das ist auch gut so. Abgeordnete, die am Rahmen ihres Interpellationsrechts Anfragen an einen Minister stellen, haben sich hingegen mit acht Wochen Antwortfrist zu begnügen. Das wird so nicht stehen bleiben können. Darüber werden wir uns in weiterer Folge noch unterhalten, Anträge einbringen und eine Debatte im Geschäftsordnungsausschuss und hier im Plenum führen“, kündigte Klubobmann-Stellvertreter Nemeth an.

Insgesamt ortete Nemeth eine gewisse Art „juristischer Inflation“ an Geschäftsordnungsänderungen: „Die Geschäftsordnung des Nationalrates wurde 1920 bereits beschlossen, in der vorliegenden Form 1975. Und seither wurde sie 29-mal geändert. Allein in der letzten Gesetzgebungsperiode sieben Mal. Die Erste Republik fand mit fünf Änderungen das Auslangen. Es gibt Novellierungen, die zu begrüßen sind, allerdings auch solche, die völlig überflüssig sind. Zu diesen zählen vor allem jene, bei denen unreflektiert EU-Recht inkorporiert wird. Den damit wird lediglich ‚totes Recht‘ erzeugt und darüber hinaus die Lesbarkeit unserer Geschäftsordnung gemindert.“

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