Jahrelanges Drängen hat sich ausgezahlt – jetzt braucht es Klarheit für die Umsetzung mit Sanktionen und im nächsten Schritt Maßnahmen für Innenräume
Die Bundesregierung bringt endlich eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien auf den Weg. „Das ist ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung und ein Erfolg für alle, die draußen bei Hitze arbeiten müssen“, kommentiert Dorottya Kickinger, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz. „Es ist ein Meilenstein im Arbeitnehmer:innenschutz. Wir kämpfen seit Jahren für klare und verbindliche Regeln – jetzt werden sie Realität“, betont Kickinger.
Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen umzusetzen, sobald es eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) gibt. „Das Arbeitsinspektorat darf dann auch kontrollieren – ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gesundheit und Sicherheit“, sagt die Arbeitnehmer:innenschutzexpertin.
„Damit die Verordnung nicht nur auf dem Papier wirkt, braucht es klare Umsetzungsfristen und echte Sanktionen, wenn Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden“, betont die Gewerkschafterin: „Dabei ist wichtig, dass Betriebe nicht erst bei Hitzewellen reagieren, sondern schon im Vorfeld konkrete Präventionsmaßnahmen überlegt haben und einen Hitzeschutzplan erstellen.“
Nächster Schritt: Maßnahmen für Innenräume
Der ÖGB begrüßt die Hitzeschutzverordnung als wichtigen ersten Schritt. Aber: „Was draußen gilt, muss auch drinnen gelten. Wer etwa in aufgeheizten Büros, in Werkshallen, im Verkehrsbereich, in der Pflege oder Klassenzimmern arbeitet, braucht genauso Schutz!“, fordert Kickinger. Der ÖGB wird auch hier weiter Druck machen.
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