• 09.07.2025, 11:14:34
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  • OTS0062

Nationalrat: Geschäftsordnung wird an Informationsfreiheit angepasst

Abgeordnete einhellig für Änderungen

Wien (PK) - 

Wie dutzende weitere Gesetze müssen auch die Regeln für den Nationalrat vor Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September adaptiert werden. Die Abgeordneten haben daher heute über eine Novellierung der Geschäftsordnung des Nationalrats, des Informationsordnungsgesetzes und des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes beraten. Letztere wurde bereits heute einstimmig beschlossen. Da bei Änderungen der Geschäftsordnung des Nationalrats zwischen der Zweiten und der Dritten Lesung mindestens 24 Stunden liegen müssen, wird über die GOG-Novelle erst am Freitag in Dritter Lesung abgestimmt.

Konkret geht es etwa um die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der künftig auch das Parlament verpflichtet ist. In Bezug auf den Nationalrat soll diese Veröffentlichung laut GOG-Novelle auf der Website des Parlaments erfolgen. Im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz gibt es begriffliche Anpassungen. So wird statt auf "Verschwiegenheitspflichten" auf "Geheimhaltungspflichten" verwiesen. Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend klassifiziert werden können.

Abgeordnete üben trotz Einstimmigkeit Kritik an Ausgestaltung der Informationsfreiheit

Norbert Nemeth (FPÖ) sprach angesichts der Änderungen von einer "guten Nachricht" für all jene, die Interesse an der Arbeit des Parlaments haben, die wissenschaftlich arbeiten und die sich für direkte Demokratie einsetzen. Die Anpassungen der Geschäftsordnung sei zu begrüßen. Allerdings werde die Problematik der Beantwortungsfristen "so nicht stehenbleiben können", sagte Nemeth. Denn während laut Informationsfreiheitsgesetz künftig jedermann binnen vier Wochen Auskunft erlangen kann, gelte für Abgeordnete bei schriftlichen Anfragen weiterhin eine Frist von acht Wochen. Nemeth kündigte Anträge an, um über diese Frist zu diskutieren.

Laut Wolfgang Gerstl (ÖVP) spielt der österreichische Staat durch die Einführung der Informationsfreiheit künftig "in der Champions League mit". Auch das Parlament unterliege ab 1. September dem Grundsatz der vollständigen Transparenz. Die Verantwortung dafür liege beim Nationalratspräsidenten, wobei dieser in grundsätzlichen Fragen die Präsidialkonferenz heranziehen muss, erläuterte Gerstl.

Dass die Informationsfreiheit auch im Parlament verankert werde, sei ein erster guter und wichtiger Schritt, meinte auch Sophie Marie Wotschke (NEOS). Dennoch sprach sie von "gemischten Gefühlen". Denn Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen seien von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen - für Wotschke eine "riesige dunkle Masse". Aus ihrer Sicht brauche es mehr Transparenz überall in ganz Österreich.

Alma Zadić (Grüne) hingegen bezeichnete die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als Meilenstein. Sie hoffe, dass die zentrale Website, über die Behörden künftig die Informationen von sich aus veröffentlichen müssen, vom Bundeskanzleramt auch rechtzeitig fertiggestellt werde. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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