Dreiersenat zu Zeiten einer Dreierkoalition zeigt, wohin die Reise vermutlich gehen wird
Die Bundesregierung hat sich heute im Ministerrat grundsätzlich auf die Einsetzung einer Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Notwendig sei dieser Schritt nicht, befindet FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Der Justizminister, der an der Spitze der Weisungskette steht, hat in den letzten sieben Jahren nur 17-mal eine Weisung erteilt, und all diese Weisungen waren juristisch betrachtet in Ordnung. Es besteht aus unserer Sicht daher kein Anlass für eine Bundesstaatsanwaltschaft – im Gegenteil: Mit dieser neuen Stelle wird die Weisungsbefugnis einem entkoppelten Dreiersenat übertragen, dem jegliche direkte Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament fehlt. Demokratiepolitisch ist das ein Rückschritt.“
Stefan befürchtet auch eine Verpolitisierung statt einer versprochenen Entpolitisierung der Justiz: „Wir haben drei Parteien in der Regierung, die Bundesstaatsanwaltschaft soll von einem Dreiersenat geführt werden. Als gelernter Österreicher und langjähriger Beobachter bin ich mir sicher, dass hier jede Partei ein ihr nahestehendes Mitglied wohl ins Amt heben wird.“
Der FPÖ-Justizsprecher stellt sich auch die Frage, wie die neue Bundesstaatsanwaltschaft finanziert werden soll: „Im Budget ist kein Geld für die Bundesstaatsanwaltschaft vorgesehen. Die neue Stelle wird nicht unerhebliche Kosten im System verursachen. Von einer Vereinfachung der Verwaltung und einer Einsparung im System kann man hier jedenfalls nicht sprechen.“
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