OGH bestätigt Schadenersatz
Nach über 10-jährigem Prozessmarathon wurde vom Obersten Gerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz bestätigt und ausgesprochen, dass der Abfallentsorgungsbetrieb und dessen damaliger Geschäftsführer der Gemeinde die erlittenen Schäden ersetzen müssen. Die Verursacher haften auch für potentielle zukünftige Schäden.
Bereits Anfang 2014 wurde in der Ohlsdorfer Wasserversorgung ein modriger Geruch festgestellt. Nach intensiven Recherchen der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich, der Umweltabteilung der Kriminalpolizei und diversen Sachverständigen konnten als Ursache für die Grundwasserverunreinigung illegale Ablagerungen von Pestiziden in einer im Gemeindegebiet von Ohlsdorf gelegenen Baurestmassendeponie festgestellt werden. Mit der Entsorgung dieser flüssigen Produktionsabfälle aus der Pflanzenschutzmittelproduktion war ein Abfallentsorgungsbetrieb aus Pinsdorf beauftragt gewesen.
Die Gemeinde Ohlsdorf hat, vertreten durch die Florianer Rechtsanwälte Mühlleitner, Wageneder, Steinbüchler und Weidinger, auf deren Anraten hin als einzige der geschädigten Gebietskörperschaften den Zivilrechtsweg beschritten. Dies trotz der Tatsache, dass das Land Oberösterreich nicht weiter gegen den Entsorgungsbetrieb vorgegangen ist. Umso erfreulicher ist für die Gemeinde daher nun das Ende Juni ergangene Urteil des Obersten Gerichtshofes, mit dem ihr ein Betrag in Höhe von ca. Ꞓ 770.000 zuzüglich Zinsen und Kosten zugesprochen wurde.
Bürgermeisterin Inés Mirlacher freut sich über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes: „Man sieht anhand dieser Entscheidung, dass Gerechtigkeit doch gewinnt.“
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