Koalition bestreitet Verlangen der FPÖ
„Schon in der Einsetzungsdebatte zum FPÖ-Verlangen sind erste Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstandes aufgekommen und direkt nach dem öffentlichen Bekanntwerden des FPÖ-Verlangens haben sich namhafte Verfassungsjuristen wie zum Beispiel Heinz Mayer oder Peter Bußjäger zu Wort gemeldet und gemeint: So kann man das nicht machen“, ruft der ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger in Erinnerung.
Die ÖVP hat darum bei zwei Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht Gutachten in Auftrag gegeben, die beide zu einem unmissverständlichen Schluss kommen: „Die von der ÖVP eingeholten Rechtsgutachten sprechen eine eindeutige Sprache: Das FPÖ-Verlangen vermengt zwei völlig verschiedene Vorgänge zu einem Untersuchungsausschuss, was unzulässig ist“, fasst Hanger die Ausführungen der beiden Professoren Dr. Christoph Bezemek und Dr. Mathis Fister zusammen.
„Es ist die Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses, das zu prüfen. Das wurde gemacht und wir werden daher im Geschäftsordnungsausschuss am morgigen Mittwoch gemeinsam mit den weiteren Regierungsfraktionen dieses Verlangen also bestreiten.“
„Der FPÖ obliegt es nun, das Verlangen so zu gestalten, dass es rechtlich entspricht, das heißt die zwei verschiedenen Themen in je einem eignen Untersuchungsausschuss abzuhandeln. Wenn die FPÖ diese Rechtsansicht von zahlreichen namhaften Juristen des Landes nicht teilt, ist es ihr natürlich unbenommen, den Weg zum Verfassungsgerichtshof einzuschlagen.
„Uns ist wichtig, dass der rechtliche Rahmen respektiert wird, darum bestreiten wir diesen FPÖ-Ausschuss. Wir respektieren das Recht einer Minderheit einen Ausschuss einzubringen. Doch alles im Rahmen der rechtlichen korrekten Abhandlung“, so Hanger abschließend. (Schluss)
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