• 07.07.2025, 13:56:03
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SWV: Einheitliche Trinkgeldregelung ist überfällig

Wien (OTS) - 

Ungleichbehandlung gefährdet Betriebe abseits der Gastronomie

„Es kann nicht sein, dass Betriebe für ein- und dieselbe Tätigkeit je nach Bundesland unterschiedlich behandelt werden. Was wir brauchen, ist eine einheitliche und gerechte Trinkgeldregelung für ganz Österreich. Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und schützt vor unfairen Nachforderungen“, betont Dr. Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV), eingangs.

Die Diskussion um die Trinkgeldpauschale betrifft längst nicht mehr nur Gastronomie und Hotellerie. Auch Betriebe in den Sparten Gewerbe und Handwerk sowie Transport und Verkehr sind von der uneinheitlichen Regelung massiv betroffen. Der SWV fordert daher eine bundesweit einheitliche Lösung, die Rechtssicherheit schafft und bürokratische Belastungen abbaut.

„Für viele Unternehmen ist es völlig unklar, ob und wann die Pauschale gilt, ob Nachforderungen drohen oder ob ihre Abrechnung korrekt ist. Das ist untragbar für kleine Betriebe, die tagtäglich wirtschaftlich kämpfen“, erklärt Martin Schöfbeck, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk im SWV. „Wir fordern endlich klare, verständliche Regeln – ohne rechtliche Grauzonen und ohne drohende Überraschungen bei Betriebsprüfungen.“

Denn auch in Werkstätten, bei Friseurbetrieben oder im Transportwesen sind Trinkgelder – etwa bei Zustell- oder Kurierdiensten – keine Ausnahme. Dennoch herrscht Unsicherheit darüber, wie diese korrekt erfasst und abgerechnet werden sollen. Die Verantwortung wird oft auf die Unternehmerinnen und Unternehmer abgeschoben, obwohl diese oft gar nicht über alle Einnahmen Bescheid wissen.

Christian Freitag, Spartenobmann Transport und Verkehr im SWV, betont:
„In unserer Branche werden tagtäglich Trinkgelder gegeben – etwa bei Taxifahrten, Kurierdiensten oder Zustellungen. Trotzdem herrscht völlige Unklarheit darüber, wie diese korrekt zu behandeln sind. Das verunsichert Betriebe und führt zu unnötigen rechtlichen Risiken.“

Wien als positives Beispiel

In Wien gibt es seit Jahren eine einheitliche und klar definierte Pauschalregelung für Trinkgelder. Die Regelung verzichtet auf eine Öffnungsklausel, wodurch eine Nachverrechnung nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt. Solange die formale Anwendung korrekt ist, genießen Betriebe damit ein hohes Maß an rechtlicher Stabilität. Das sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Umgang mit Trinkgeldern, sondern entlastet auch die Betriebe und ihre Beschäftigten von zusätzlicher Bürokratie.

„Das Wiener Modell zeigt, dass einfache und transparente Lösungen möglich sind, wenn der politische Wille vorhanden ist. Andere Bundesländer sollten sich daran orientieren“, so Freitag.

Die derzeit gültigen Regelungen wurden auf Landesebene zwischen Gebietskrankenkassen und Wirtschaftskammern vereinbart. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stellen sich daher die Frage, warum eine faire und bundesweit einheitliche Lösung bis heute nicht möglich ist.

„Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern eine einfache, einheitliche und gerechte Lösung für alle Abeitnehmer:innen in allen Branchen – nicht nur für die Gastronomie. Vor allem die vielen kleinen Betriebe im Gewerbe, Handwerk und Transport dürfen nicht länger im Unklaren gelassen werden“, so Schöfbeck, Freitag und Matznetter unisono.

Rückfragen & Kontakt

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Österreich
Zeina Abdel Keream
Telefon: 066475514393
E-Mail: zeina.abdel-keream@swv-oe.at

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