Stadt Wien, ÖAMTC, ARBÖ und TU Wien legen Gesetzesentwürfe zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes vor
KORREKTUR ZU OTS_20250704_OTS0057
KORREKTUR-HINWEIS
Bitte lesen Sie die Aussendung wie folgt:
Vor über einem Jahr hat Mobilitätsstadträtin Ulli Sima bereits auf das zunehmende Problem durch voll motorisierte, schwere E-Mopeds auf Wiens Radwegen hingewiesen und sich für eine Neuregulierung der entsprechenden Bundesgesetze stark gemacht. Ziel ist es, die gefährlichen und zu schnellen Gefährte runter von den Radwegen zu bekommen. Auch der ÖAMTC sowie der ARBÖ setzen sich aus Gründen der Verkehrs- und Rechtssicherheit für eine bessere Regulierung ein. Gemeinsam mit dem TU-Verkehrsplaner Harald Frey wurde nun ein Vorschlag erarbeitet, wie das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sinnvoll novelliert werden können, um dieses Ziel zu erreichen. Dies soll nun den zuständigen Verkehrsminister Peter Hanke bei einer entsprechenden Änderung der Gesetzeslage unterstützen.
„Bislang sind wir an der grünen Ex-Verkehrsministerin Gewessler gescheitert, um die gefährlichen E-Mopeds von den Radwegen zu bekommen. Wir bauen die Radinfrastruktur im Rahmen unserer großen Radwegoffensive laufend aus, um das Radfahren in Wien komfortabler und sicherer zu machen. E-Motor-unterstützte Mobilität wie E-Bikes sind auf Wiens Radwegen willkommen. Inakzeptabel ist hingegen, dass immer schnellere und schwerere, vollmotorisierte Elektrofahrzeuge auf die Radwege drängen. Sie stellen aufgrund ihres Gewichts und ihrer Geschwindigkeit ein echtes Sicherheitsrisiko am Radweg dar. Klar ist: E-Mopeds müssen runter vom Radweg! Derzeit gilt alles, was sich am Radweg tummelt, als Fahrrad, das muss rasch bundesgesetzlich neu geregelt werden“, betont Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem ÖAMTC und Unterstützung der TU Wien und des ARBÖ einen konkreten Vorschlag präsentieren können, wie sich das gesetzlich unkompliziert regeln ließe. Wir sind schon in guten Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium und hoffen, mit unserem Vorschlag eine schnellere Änderung im Sinne der Sicherheit auf den Radwegen zu erwirken“, so Sima.
Problem: E-Mopeds gelten in Österreich als „Fahrrad“
Das Problem ist bisher, dass in Österreich sogenannte kennzeichenlose E-Mopeds und andere voll elektrobetriebene Fahrzeuge wie die unterschiedlichsten Cargo-Gefährte von diversen Unternehmen, in Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrzeuggesetz als „Fahrrad“ gelten. Sie sind damit klassischen Fahrrädern und E-Bikes (Fahrräder mit Trittunterstützung, auch als Pedelecs bezeichnet) gleichgestellt, dürfen auf den Radwegen, gemischten Geh- und Radwegen und sogar in freigegebenen Fußgänger*innenzonen unterwegs sein.
Und genau hier setzen Stadt Wien, ÖAMTC, ARBÖ und Harald Frey mit ihren Novellierungsentwürfen an: Mit wenigen und einfachen Eingriffen in das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sollen zukünftig nur „klassische“ Fahrräder, Fahrräder mit Tretkraftunterstützung (E-Bikes) und klassische Tretroller ohne Motor als Fahrrad gelten. Voll motorisierte Fahrzeuge wie E-Mopeds etc. sollen als Kraftfahrzeuge klassifiziert und zulassungspflichtig werden, inklusive Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Sie haben auf den Radwegen nichts verloren, sondern sollen – wie alle anderen Mopeds auch – auf der Fahrbahn fahren!
E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h sind davon wie bisher nicht betroffen. Für sie würden auch künftig dieselben Verhaltensregeln gelten wie für Radfahrende. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt auch andere Trendsportgeräte, sodass derartige Produkte nicht wieder zu Rechtsunsicherheit auf der Straße führen.
„E-Mopeds“: Zu schnell, zu schwer, zu gefährlich am Radweg
Notwendig ist diese Maßnahme aus Sicht der Stadt Wien und des ÖAMTC, weil immer mehr voll motorisierte E-Fahrzeuge auf die Radwege und in für den Radverkehr freigegebene Fußgänger*innenzonen drängen.
„Gerade E-Mopeds beeinträchtigen jedoch vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv“, betont der renommierte Verkehrsplaner der TU-Wien, Harald Frey. „Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und evtl. zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren muss, wiegt nur 46 kg. Unfälle werden dadurch gefährlicher“, so Frey.
Auch der ÖAMTC stützt diese Argumentation: „Da E-Mopeds in der Verkehrsunfallstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden, ist aus dieser keine besondere Unfallträchtigkeit ersichtlich. Dennoch bekommen wir von unseren Mitgliedern, insbesondere in Ballungsräumen, regelmäßig Rückmeldungen, dass E-Mopeds und E-Scooter viel zu schnell und gefährlich unterwegs sind. Daher wäre eine Neuregelung sinnvoll“, so Bernhard Wiesinger vom ÖAMTC. Besonders geschützt werden aber auch die Lenker*innen von E-Mopeds selbst, da künftig wie bei jedem Kraftfahrzeug bestimmte Sicherheitsstandards und eine Haftpflichtversicherung erforderlich sind.
„Die Forderung, mopedähnliche Elektrofahrzeuge vom Radweg auf die Fahrbahn zu bringen, ist ein notwendiger Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit – insbesondere für Radfahrende und Fußgänger*innen“, betont auch Daniel Lindinger, Verkehrsexperte des ARBÖ. „Elektromobilität ist eine Chance, aber sie braucht auch klare Rahmenbedingungen. Nur wenn neue Mobilitätsformen verantwortungsvoll und sicher in unser Verkehrssystem integriert werden, können wir von einem echten Fortschritt sprechen“, so Lindinger.
Ein weiteres Problem: Immer höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten der Fahrzeuge. Kennzeichenlose E-Mopeds dürfen bislang eigentlich nur 25 km/h fahren. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hatte im Februar des vergangenen Jahres Geschwindigkeitsmessungen von klassischen Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ohne Tretkraftunterstützung („E-Mopeds“) auf Wiener Radverkehrsanlagen am neuen Rad-Highway auf der Lassallestraße, am Gürtelradweg und in der Hasnerstraße durchgeführt. Das Ergebnis: Besonders E-Mopeds sind oft sehr viel schneller unterwegs als die erlaubten 25 km/h. So wurden auf dem Rad-Highway in der Lassallestraße (kein Gefälle) bei 50 Prozent der E-Mopeds mehr als 26 km/h und bei 15 Prozent mehr als 34 km/h gemessen.
„Wir wollen das Radfahren attraktiver und sicherer machen, da ist diese neue Regelung ein logischer Schritt. Niemand versteht, warum für E-Mopeds andere Kriterien gelten sollten als für Mopeds mit Verbrennermotor – zumal die 25 km/h sehr oft überschritten werden. Mit der neuen Regelung ziehen wir anderen europäischen Ländern wie z.B. Deutschland nach, in denen sie sich bereits bewährt hat“, NEOS Wien Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.
Gesetzentwurf zur Neuregulierung auf Österreichs Straßen
Konkret wird eine Änderung des Paragrafen 2 in der StVO und des Paragrafen 1 im KFG vorgeschlagen. Ersterer regelt, was ein Fahrzeug ist, und damit gewissen Regeln zur Verwendung im Straßenraum unterworfen sind. Dazu zählen auch E-Scooter. Zweiterer definiert Kraftfahrzeuge und grenzt Fahrräder, E-Scooter und E-Bikes von diesen ab. E-Mopeds sind daher künftig vom Kraftfahrzeugbegriff umfasst. Somit gelten für sie dieselben Regeln wie für klassische Mopeds.
In den überarbeiteten Bestimmungen zum Rollerfahren (Paragraf 88b StVO) wird weiterhin klargestellt, dass für die Lenker*innen von E-Scootern alle Verhaltensvorschriften gelten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Auch die häufig zu beobachtende Mitnahme von Personen soll künftig klar untersagt werden.
„Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen Änderungen nicht nur für Klarheit sorgen, sondern auch für mehr Sicherheit im Verkehr“, so Sima. „Durch unsere Vorschläge würden Fahrräder Fahrräder bleiben. Alles, was motorisiert ist und ohne Einsatz von Muskelkraft fährt, wird zu einem Kraftfahrzeug, was ja nur logisch ist. Eine Puch Maxi durfte aus gutem Grund nie auf einen Radweg, es ist ja nicht einzusehen, dass das durch einen Elektromotor anders sein sollte“, so Sima.
E-Mopeds würden durch die Gesetzesänderung auch weiterhin erlaubt sein, nur eben auf der Fahrbahn (mit Zulassung) nicht am Radweg. Dort könnten sie ohne 25 km/h-Drosselung wie herkömmliche Mopeds mit 45 km/h oder bei entsprechender Zulassung als vollwertige E-Motorräder unterwegs sein.
rk-Fotoservice: https://presse.wien.gv.at/
Rückfragen & Kontakt
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Sophia Schönecker
Telefon: +43 1 4000 82182, 0676/8118 82182
E-Mail: sophia.schoenecker@wien.gv.at
Georg Brockmeyer
Mobilitätsagentur Wien
+43 676 8118 49908
georg.brockmeyer@mobilitaetsagentur.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK