Ein wichtiger Sieg für den Artenschutz: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt Tierschutz Austria in einem Grundsatzverfahren zur Birkhuhnjagd in Oberösterreich recht und erklärt eine Ausnahmebewilligung zur Bejagung geschützter Vogelarten für rechtswidrig. Damit stoppt das Höchstgericht eine besonders fragwürdige Ausnahme vom Jagdverbot und rügt darüber hinaus die Bewilligungspraxis der oberösterreichischen Landesregierung scharf. „Das Höchstgericht macht damit unmissverständlich klar: Artenschutz steht über Jagdinteressen”
, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria.
VwGH urteilt klar: Keine Jagd aus privaten Motiven
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Ausnahmegenehmigung, die einer Jagdgenossenschaft die Bejagung von Birkhühnern außerhalb der Schonzeit erlauben sollte. In Oberösterreich ist das Birkwild ganzjährig geschont. Begründet wurde dies mit einem „privaten Zweck“ – für den VwGH jedoch gesetzeswidrig.
„Wer geschützte Arten bejagt, ohne die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, bricht das Gesetz – das hat nun auch das Höchstgericht bestätigt“
, so Michaela Lehner. “Ein Urteil, das somit über Oberösterreich hinaus richtungsweisend ist.”
EU-Vogelschutz darf nicht umgangen werden
Der VwGH verweist klar auf die EU-Vogelschutzrichtlinie (Art. 9 Abs. 1): Ausnahmen vom Jagdverbot sind nur zu den in Art. 9 genau bestimmten Zwecken erlaubt und wenn es keine andere Lösung gibt. Diese Kriterien waren hier nicht erfüllt – der „private Zweck“ reicht dafür keinesfalls aus.
Oberösterreich braucht eine zukunftsfähige Wildtierpolitik
Tierschutz Austria setzt sich für einen modernen Zugang die Einhaltung der Gesetze im Umgang mit geschützten Arten ein – auf Basis von Wissenschaft, Lebensraumerhalt und praxistauglichen Alternativen zur Jagd. Die Entscheidung des VwGH zeigt deutlich: “Eine Neuausrichtung ist nicht nur möglich, sondern notwendig Die Jagd auf bedrohte Arten ist prinzipiell verboten. Sie unterliegt den strengen Kriterien der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtline und darf nur nach einer strengen Einzelfallprüfung stattfinden ”
, so Lehner abschließend.
Anstatt den Abschuss streng geschützter Arten zu ermöglichen, sollten die Bundesländer, die in Gesetzgebung und Vollziehung für Natur- und Artenschutz zuständig sind, endlich auf wissenschaftlich fundiertes Monitoring, Lebensraumerhalt und Alternativlösungen setzen.
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