• 02.07.2025, 11:57:06
  • /
  • OTS0082

FPÖ – Stefan: „Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft ist intransparent, parteipolitisch, absolut unnötig und teuer!“

Lediglich 17 Weisungen in sieben Jahren belegen, dass Österreich keinen Bundesstaatsanwalt braucht – Einrichtung auch budgetär nicht vorgesehen

Wien (OTS) - 

Der heute auf „derstandard.at“ veröffentlichte Entwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft ist für die FPÖ ein demokratiepolitisch gefährlicher Schritt, der darüber hinaus keinerlei Mehrwert bringe, erklärte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Der aktuelle Weisungsbericht zeigt eindeutig, dass das bestehende System funktioniert: Von 2017 bis 2023 gab es lediglich 17 Weisungen und keine einzige davon wurde als rechtswidrig eingestuft. Vielmehr gefährdet die Einführung einer politisch eigenständigen Bundesstaatsanwaltschaft die bislang gegebene parlamentarische Kontrolle über die Weisungsspitze. Diese Aufgabe liegt bisher beim Justizminister – mit der neuen Struktur würde sie einem entkoppelten Dreiersenat übertragen, dem jegliche direkte Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament fehlt. Das ist ein klarer demokratiepolitischer Rückschritt.“

Stefan wies auch darauf hin, dass die neue Behörde, die geschaffen werden soll, unweigerlich erhebliche Kosten verursachen wird: „Diese schwarz-rot-pinke Regierung will ihren eigenen Aussagen zufolge die Verwaltung vereinfachen und Einsparungen im System vornehmen. Im Budget ist auch kein Geld für die Bundesstaatsanwaltschaft vorgesehen“, so Stefan.

Die von der Regierung versprochene Entpolitisierung der Justiz werde durch die Bundesstaatsanwaltschaft nicht gewährleistet – im Gegenteil: Die Erfahrung zeige, dass politische Einflussnahme weiterhin bestehe. Dass künftig ein Dreiersenat die Bundestaatsanwaltschaft bilden soll, sei ein systematischer Vorteil für die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, die bei der Bestellung der Mitglieder wohl ihren Einfluss geltend machen werden, befürchtete der FPÖ-Justizsprecher.

„Ein Staatsanwalt ist per Gesetz weisungsgebunden und muss deshalb der parlamentarischen Kontrolle unterliegen – im Gegensatz zum Richter, der unabhängig agiert. Nur wenn die Weisungsspitze beim Justizminister bleibt, ist sichergestellt, dass Verantwortung übernommen und Rechenschaft gegenüber dem Nationalrat abgelegt wird. Eine Bundesstaatsanwaltschaft wäre eine instanzlose Behörde ohne Kontrollmechanismen. Und das darf einfach nicht sein“, so FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan.

Rückfragen & Kontakt

Freiheitlicher Parlamentsklub
Telefon: 01/40110-7012
E-Mail: presse-klub@fpk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel