Solide Datenbasis macht mehr Transparenz und besseren Schutz der Beschäftigten möglich
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüßt die geplanten Änderungen des Sozialministeriums, wonach ab 1. Jänner 2026 bei Neuanmeldungen zur Sozialversicherung auch die vereinbarte Arbeitszeit verpflichtend gemeldet werden muss.
Transparenz stärkt die Rechte der Beschäftigten
„Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness und Transparenz am Arbeitsmarkt“, sagt ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. „Gerade in besonders prekären Branchen ist es entscheidend, dass die tatsächlichen Arbeitszeiten nachvollziehbar dokumentiert sind – damit Beschäftigte sich im Streitfall besser wehren können“, so die Gewerkschafterin.
Wünschenswert aus Sicht der ÖGB Bundesgeschäftsführerin wäre jedoch, „dass die Einmeldung der Stundenanzahl nicht nur bei Antritt der Beschäftigung erfolgt, sondern auch bei jeder Veränderung - also, wenn etwa jemand die Zahl seiner Arbeitsstunden erhöht oder reduziert. Das ist aktuell noch nicht vorgesehen".
Schuberth betont, dass mit der geplanten Maßnahme wieder ein zentrales Instrument eingeführt wird, das in der Vergangenheit bereits dabei geholfen hat, Missbrauch zu verhindern. Die neue Regelung gilt für alle ab dem 1.1.2026 neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. Auch wenn eine rückwirkende Meldepflicht für bestehende Dienstverhältnisse nicht vorgesehen ist, zeigt sich Schuberth zuversichtlich, dass „gerade in jenen Bereichen, in denen Jobs oft nur wenige Wochen dauern, die Regelung sehr rasch Wirkung zeigen wird“.
Bessere Datengrundlage für künftige Arbeitszeitpolitik
Für Schuberth steht fest, dass die verpflichtende Stundenmeldung auch neue Möglichkeiten in der Arbeitszeitpolitik langfristig eröffnet: „Wenn wir endlich eine solide Datenbasis über die vereinbarten Arbeitszeiten haben, können wir in ein paar Jahren viel besser über Arbeitsrealitäten sprechen – und gezielter für Verbesserungen eintreten“.
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