• 30.06.2025, 10:27:33
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WKÖ-Reisebüros & Hotellerie: Bürokratiemonster Pauschalreiserichtlinie – Komplex statt konsumentenfreundlich

Statt Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu stärken, drohen neue Pflichten, unklare Definitionen und überzogene Strafen kleine Betriebe massiv zu belasten.

Wien (OTS) - 

Mit dem Ziel, den Schutz von Pauschalreisenden zu verbessern, aber auch die exzessive Komplexität zu reduzieren, hat die Europäische Kommission Ende 2023 einen Prozess zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie begonnen. „Während der Kommissionsentwurf das genaue Gegenteil einer Vereinfachung erreicht, haben zumindest die Mitgliedsstaaten die offensichtlichen Schwächen des Kommissionsentwurfs erkannt und sich im Rat in vielen Punkten für eine ausgewogenere Regelung ausgesprochen. Leider folgt das EU-Parlament, das gerade dabei ist, seine Position festzulegen, diesen Schritten in die richtige Richtung nicht“, zeigen sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) von den jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene enttäuscht.

Denn der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, kurz IMCO, hat vergangene Woche seine Position für eine Änderung der Pauschalreiserichtlinie festgelegt: „Von weniger Komplexität kann leider keine Rede sein. Die Ausschussmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, dass gewisse Informationen mehrfach z. B. vor der Buchung und auch nochmals danach erteilt werden müssen – der Mehrwert einer solchen Regelung für den Konsumenten erschließt sich mir nicht. Hinsichtlich des Zusammenspiels von Reisewarnungen und Rücktrittsrechten wird vorgesehen, dass Reisewarnungen verschiedener Länder von Relevanz sind – ohne zu regeln, was passiert, wenn diese Reisewarnungen einander widersprechen“, nennt Kadanka nur zwei Beispiele eines missverstandenen Konsumentenschutzes, der weder für Konsumenten noch für die Reisebürobranche Rechtssicherheit und Klarheit bringt.

Auch der geplante Pauschalreisebegriff enthält nach wie vor rechtliche Unsicherheiten. So gelten zusätzliche Buchungen binnen 24 Stunden als Pauschalreise, wenn der Unternehmer zuvor aktiv zur Buchung weiterer Leistungen aufgefordert hat. „Es könnte unter Umständen auch der Newsletter eines Hotels an seine Gäste mit Hinweisen auf weitere Leistungen, wie etwa Wellnessbehandlungen, als eine solche aktive Einladung gewertet werden. Unsere Reisebüros und Hotels sind in der überwältigenden Mehrheit familiengeführte KMUs. Diese werden in die Rolle eines Reiseveranstalters gedrängt und wieder über Gebühr mit bürokratischen Regelungen belastet, das ist nicht akzeptabel“, lassen Kadanka und Imlauer keinen Zweifel an der deutlichen Ablehnung der Branche zur Position des Binnenmarktausschusses.

Auf besonderes Unverständnis bei den Branchenvertretern stoßen die Einrichtung eines verpflichtenden Beschwerdemanagement-Verfahrens und vollkommen überzogene Strafen – Maximalstrafen müssen mindestens 4 % des Umsatzes betragen – bei Verletzung von Richtlinienbestimmungen. „Damit betreibt man leider einmal mehr eine klassische Antistandortpolitik, während man gleichzeitig Onlineanbietern aus Drittstaaten frei gewähren lässt“, hält Kadanka fest und gibt zu bedenken: „Dem Konsumenten wird damit ein Bärendienst erwiesen, denn das derzeit am besten abgesicherte Produkt einer Pauschalreise wird bei immer neuen Haftungsregelungen letzten Endes nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sein.“

„Damit es nicht so weit kommt, rühren wir seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe intensiv die Trommeln für die Anliegen der Branche und setzen uns unermüdlich für eine Überarbeitung, die dem Anspruch einer zukunftsfitten und ausgewogenen Reform des Pauschalreiserechts gerecht wird, ein. Wir werden nicht nachlassen und weiter Überzeugungsarbeit im Interesse unserer Mitglieder leisten, denn dass die ohnehin schon juristisch komplexen Regelungen noch durch weitere bürokratische Vorschriften ergänzt werden, ist nicht hinnehmbar“, so Kadanka und Imlauer abschließend.

Die Position des IMCO- Ausschusses wird noch dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Bestätigung weitergeleitet, bevor dann aller Voraussicht nach im Herbst die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Europäischen Parlament und Kommission starten dürften. (PWK264/EL)

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